Westfalenpost: Aus der Zeit gefallen / Kommentar von Harald Ries zum kirchlichen Arbeitsrecht
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dem betroffenen Caritas-Mitarbeiter zu gönnen, dass seine Kündigung
wegen einer "unzulässigen Zivilehe" ungültig ist. Darüber hinaus
macht der Richterspruch klar, dass die kirchlichen Arbeitgeber mit
ihren diskriminierenden Sonderregeln immer weniger durchkommen. Und
das ist eine gute Nachricht. Natürlich sollte ein Pfarrer der Kirche
angehören, in deren Namen er predigt und die Grundwerte nicht mit
Füßen treten. Der Hagener Caritas-Fall erinnert jedoch an den des
Düsseldorfer Chefarztes, der wegen einer zweiten Heirat entlassen
wurde und seit Jahren Gerichte beschäftigt: Was hat das mit dem Job
zu tun? Nur dann hätte das aus der Zeit gefallene kirchliche
Selbstbestimmungsrecht, das aus der Weimarer Verfassung ins
Grundgesetz übernommen wurde, Vorrang - ein solches Urteil des
Europäischen Gerichtshofs deutet sich an. 2015 hatten die
katholischen Bischöfe das Kündigungsrecht entschärft, doch wird es
offenbar uneinheitlich gehandhabt. Deutsche Gerichte haben die
arbeitnehmerfeindliche Praxis lange geduldet - gut, dass die EU einen
Riegel vorschiebt.
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Datum: 14.08.2018 - 21:11 Uhr
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