Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Zwangsvollstreckung für "Saubere Luft" in Düsseldorf
ID: 1640619
Luft" in Düsseldorf seit 2016
- Hinhaltetaktik von Ministerpräsident Laschet soll mit
Zwangsvollstreckung beendet werden
- Zwangsgeld bis zu 10.000 Euro möglich
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt am 21. August 2018
öffentlich über den Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land
Nordrhein-Westfalen, den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Juni
gestellt hat. Ziel ist die Umsetzung des von der DUH erstrittenen
Urteils für "Saubere Luft" des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem
Jahr 2016, das durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
vom 27. Februar 2018 rechtskräftig ist
Mit durchsichtigen Hinhaltetaktiken missachtet die
nordrhein-westfälische Regierung unter Ministerpräsident Armin
Laschet das Urteil. Den für Juli 2018 angekündigten neuen
Luftreinhalteplan gibt es noch immer nicht. Dieses Zeitspiel geht auf
Kosten der Gesundheit der Düsseldorfer, denen noch immer die "Saubere
Luft" verweigert wird, während sich die Landesregierung angeführt von
Armin Laschet mit den schmutzigsten Dienstwagen ganz Deutschlands
durch die Gegend kutschieren lässt.
Der Antrag der DUH sieht vor, bis zum 30. September 2018 die
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Düsseldorf unter
Beteiligung der Öffentlichkeit einzuleiten. Fahrverbote für
Diesel-Pkw unterhalb der Emissionsklasse Euro 5 sollen ab 1. Januar
2019 kommen. Ab dem 1. September 2019 ist das Fahrverbot dann auf
alle Euro 5-Diesel-Pkw auszudehnen. Bis Jahresende 2018 soll zudem
eine verbindliche Regelung der zeitlichen und sachlichen Ausnahmen
feststehen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor und nach der
Verhandlung für Interviews zu Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Rückmeldung an
presse@duh.de
Datum: Dienstag, 21. August 2018 um 10:00 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213
Düsseldorf, Sitzungssaal II, Raum 243
Vor Ort:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, 0171 3649170 Ann-Katrin
Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch, Bohmueller@duh.de,
0151 17281752
Mehr Informationen:
Zur Pressemitteilung vom 21. Juni 2018: Diesel-Fahrverbote ab 2019
in Düsseldorf: Deutsche Umwelthilfe leitet
Zwangsvollstreckungsverfahren für "Saubere Luft" ein:
http://l.duh.de/p180621
Pressekontakt:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 17.08.2018 - 10:23 Uhr
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