Hambacher Wald: BUND belegt weiteren Spielraum für Vermeidung von Rodungen / Rodungspläne von RWE könnten gegen Auflagen der Genehmigung verstoßen
ID: 1644923
Hambacher Wald hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) NRW dem RWE-Konzern erneut nachgewiesen, dass es keine akute
Notwendigkeit zur Durchführung von Rodungen gibt. Im Gegensatz zu den
Verlautbarungen von RWE, kann der BUND Landesverband basierend auf
neuen Messungen nachweisen, dass RWE mindestens einen Spielraum von
zwei bis drei Jahren hat, bis neue Rodungen in Rede stehen. Der BUND
hat dies in einem Antwortschreiben an RWE detailliert dargestellt.
Darüber hinaus zeigt neues Kartenmaterial von RWE, dass die vom
Konzern vorgesehenen Rodungen in dieser Saison klar gegen die
Vorgaben zu Rodungen in der aktuellen Tagebaugenehmigung verstoßen
würden.
Dazu erklärt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: "Wir fordern
RWE auf, sich an einer konstruktiven Lösung des Konflikts zu
beteiligen und die Rodungen zu unterlassen. Zentrale Behauptungen des
Konzerns lösen sich bei näherer Betrachtung in Luft auf. Selbst
angegebene Abstände der Kohle-Bagger zum Wald sind ersichtlich
falsch. Wir fordern RWE auf, zu den Tatsachen zurückzukehren und den
Konflikt nicht weiter zu verstärken." Der BUND-Vorsitzende appelliert
zugleich an die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung, sich
dafür einzusetzen, dass RWE keine Fakten schafft: "Die
Verantwortlichen in den Regierungen dürfen sich nicht in den Dienst
von RWE stellen. Es ist die politische Entscheidung der
Bundesregierung, ob sie die Arbeit der von ihr eingesetzten
Kohle-Kommission positiv unterstützt. Der breite gesellschaftliche
Konsens darf nicht durch Handlungen des RWE-Konzern gefährdet
werden."
Nach neuen Erkenntnissen des BUND NRW sind die Planungen des
Konzernes zu den Rodungen in dieser Saison nicht nur unnötig, sondern
deren Durchführung wäre auch von den erteilten Genehmigungen nicht
gedeckt. Dazu erklärt Thomas Krämerkämper, stellvertretender
Landesvorsitzender des BUND NRW: "Wir erwarten, dass sich auch RWE an
Recht und Gesetz hält. Die uns vorliegenden RWE-Rodungspläne lassen
daran aber erhebliche Zweifel aufkommen. Gemäß den
Genehmigungsauflagen muss RWE zur Berücksichtigung ökologischer
Belange die Rodungen auf das unbedingt notwendige betriebliche Maß
beschränken. Wir erwarten, dass sich der Energiekonzern daran hält."
Die von RWE geplante Rodungsgrenze liegt deutlich jenseits des
Vorlaufes, den diese gemäß der vom BUND beklagten
Hauptbetriebsplanzulassung haben darf. In den dortigen
Nebenbestimmungen ist festgelegt, dass die Inanspruchnahme des
Abbauvorfeldes auf das betrieblich unbedingt erforderliche Maß zu
beschränken ist und die ökologischen Funktionen so lange wie möglich
erhalten werden müssen.
Nach Auswertung der Aussagen und Darstellungen des Konzerns ist
eindeutig, dass es mindestens in den nächsten zwei bis drei Jahren
keine Notwendigkeit für Rodungen gibt. Anders als RWE in seinem
Schreiben an die Kohlekommission behauptet, liegt der tatsächliche
Abstand der Bagger bis zur Waldgrenze in weiten Teilen deutlich über
300 Meter. Der tatsächliche Abstand liegt bei über 500 Metern, so
dass die Rodung des Hambacher Waldes überhaupt nicht zu rechtfertigen
ist. Bei bisherigem Abbaufortschritt von real etwa 120 Metern pro
Jahr, ergibt sich ein zeitlicher Puffer von drei bis fünf Jahren.
Durch eine Böschungs- und Sohlenoptimierung ließe sich der Puffer
noch einmal vergrößern. "Wir sind der festen Überzeugung, dass der
Hambacher Wald nicht abgeholzt werden muss. RWE darf nicht während
der Arbeit der Kommission zu roden beginnen und Fakten schaffen", so
der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger abschließend.
Weitere Informationen, auch zum Antwortschreiben und zum neuen
Kartenmaterial, finden Sie unter: http://ots.de/yCmJbF und
http://ots.de/2Ne9RD
Pressekontakt:
Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen,
Tel.: 0211-30 20 05 22, Mobil: 0172-29 29 733, dirk.jansen@bund.net;
Tina Löffelsend, BUND-Expertin für Energiepolitik,
Mobil: 0176-20067099, E-Mail: tina.loeffelsend@bund.net,
bzw. Sigrid Wolff, BUND-Pressesprecherin, Tel.: 030-27586-425,
E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net
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Datum: 31.08.2018 - 13:58 Uhr
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