Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Kandel
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Fällen von Beziehungsdramen gesprochen wird, vermengt man einen
afghanischen Täter mit den in Chemnitz festgenommenen Irakern und
Syrern zu einem gemeinsamen Problem - und behauptet, das
"Rechtsempfinden" rufe nach härteren Strafen. Doch für ein Gericht
darf nur der konkrete Fall zählen, nicht die Debatte. Blendet man
alle unsachlichen und sachfremden Erwägungen aus, zeigte der
Rechtsstaat in Kandel sehr wohl Konsequenz.
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Hartmut Augustin
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Datum: 03.09.2018 - 18:43 Uhr
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