Wer herstellt, der haftet -- auch ohne Schuld
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Produkthaftungsgesetz, Grundidee
Das Produkthaftungsgesetz begründet die unverschuldete Herstellerhaftung (Bildquelle: pixabay)(firmenpresse) - Das Thema Produkthaftung erhitzt Immer wieder die Gemüter der Verbraucher. Doch auch angehende Betriebswirte sollten wissen, was es damit auf sich hat und worin die Grundidee dieses Gesetzes besteht. In der mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) wird deshalb gerne auf diese Thematik abgehoben. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert erklärt in seinem kostenlosen Schulungsvideo nicht nur die Grundidee des Produkthaftungsgesetzes, sondern geht auch der Frage nach, wer denn eigentlich davon betroffen ist.
Wenn nach einer Grundidee oder einem Grundgedanken gefragt wird, dann wird darauf immer nur eine kurze Antwort erwartet. Für die Frage nach der Grundidee des Produkthaftungsgesetzes lautet sie: Das Produkthaftungsgesetz begründet die Haftung des Herstellers. Noch kürzer formuliert: Das Produkthaftungsgesetz begründet die Herstellerhaftung.
Unverschuldete Herstellerhaftung
Die ist allerdings erst die halbe Miete. Denn es fehlt noch ein entscheidender Gedanke: Es begründet die Haftung des Herstellers ohne Schuld. Und das bedeutet, dass der Hersteller auch in Haftungsprobleme kommen kann und sogar gerade dann in Haftungsprobleme kommen kann, wenn er keine Schuld hat. Schuld ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Im Klartext bedeutet dies: Der Hersteller kann in Haftung genommen werden unter den Bedingungen des Produkthaftungsgesetzes, auch dann wenn ihn keine Schuld trifft. Somit könnte man die Grundidee noch knackiger fassen, indem man sagt: Das Produkthaftungsgesetz begründet die unverschuldete Herstellerhaftung.
Soweit die die Grundidee.
Jetzt geht es natürlich weiter: Wer ist denn überhaupt der Hersteller? Im Produkthaftungsgesetz sind unter der Überschrift Hersteller verschiedene Dinge über verschiedene Gruppen zusammengefasst: Das ist nicht nur der, der das Teil zusammengeklöppelt hat, sondern auch zum Beispiel der, der nur seinen Markennamen darauf geprägt hat, der sogenannte Pseudohersteller. Auch das ist der Hersteller. Aber auch derjenige, der das Produkt in den Wirtschaftsraum der EU eingeführt hat, ist ebenfalls Hersteller. Der Begriff Hersteller ist hier also relativ weit gefasst.
Das Produkthaftungsgesetz begründet also eine unverschuldete Herstellerhaftung, wobei der Begriff Hersteller relativ weit gefasst wird. Hier sind ganz klar amerikanische Einflüsse zu sehen. In Amerika kennt man als Grundidee die Haftung ohne Schuld. Dies soll Schaden verhindern. Und dieser Gedanken wurde teilweise übernommen im Produkthaftungsgesetz.
Das komplette, kostenlose Video "Produkthaftungsgesetz, Grundidee" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/).
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Datum: 21.09.2018 - 17:30 Uhr
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