Tillmann/Steiniger: Beratungenüber Milliarden-Entlastungen für Steuerzahler und Familien beginnen
ID: 1659272
Am heutigen Donnerstag fand im Bundestag die erste Lesung zum
Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie
zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamilienentlastungsG)
statt. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU Bundestagsfraktion Johannes Steiniger:
"Durch sparsame Haushaltsführung und die gute wirtschaftliche Lage
sprudeln derzeit die Steuereinnahmen. Einen Teil dieser Einnahmen
wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zurückgeben.
Insbesondere Familien sollen allein mit diesem Vorhaben bis 2022 um
fast 35 Mrd. Euro entlastet werden.
So soll das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro angehoben
werden. Damit wird das monatliche Kindergeld für das erste und zweite
Kind zukünftig je 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das
vierte und jedes weitere Kind 235 Euro betragen. Auch der
Kinderfreibetrag steigt entsprechend.
Zusätzlich gewinnen Familien, aber auch alle anderen
Steuerpflichtigen, durch die Anhebung des Grundfreibetrages und den
Abbau der kalten Progression.
Die Effekte der sog. kalten Progression treten nicht mehr ein, da
wir die Tarifeckwerte - wie bereits seit 2014 - um die Wirkung der
Inflation verschieben wollen. Die kalte Progression soll für 2018 und
2019 wieder (wie auch in den Vorjahren) komplett neutralisiert
werden. Für 2019 und 2020 verschieben wir die Tarifeckwerte um 1,84 %
(voraussichtliche Inflationsrate für 2018) und um weitere 1,95 %
(voraussichtliche Inflationsrate für 2019).
Ferner wird der Grundfreibetrag für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bis zum Jahr 2020 auf 9.408 Euro erhöht. Er soll damit
um 408 Euro steigen.
Die hier auf den Weg gebrachten Entlastungen können nur ein erster
Schritt sein. Eine weitere Steuerentlastung der Leistungsträger mit
unteren und mittleren Einkommen ist nötig. So wollen wir das
Kindergeld zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro anheben. Parallel
wird auch der Kinderfreibetrag weiter erhöht. Entsprechendes gilt für
den Grundfreibetrag.
Zudem haben wir bereits den Abbau des Solidaritätszuschlages für
90 Prozent der Soli-Zahler ab 2021 fest im Koalitionsvertrag
vereinbart. Wir müssen darüber hinaus prüfen, ob wir über den
Koalitionsvertrag hinaus beim Solidaritätszuschlag schneller und
umfänglicher entlasten."
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Datum: 11.10.2018 - 11:58 Uhr
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