NOZ: Sozialverband VdK schlägt Alarm: Reform bringt Nachteile für Menschen mit Behinderung
ID: 1662429
Nachteile für Menschen mit Behinderung
Regeln für Grad der Behinderung sollen verschärft werden
Osnabrück. Der Sozialverband VdK Deutschland warnt vor deutlichen
Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Laut VdK droht durch
eine geplante Reform mit schärferen Regeln die Gefahr, dass die
Versorgungsämter künftig niedrigere Grade der Behinderung (GdB)
feststellen. Dies könnte teilweise zum Verlust des
Nachteilsausgleichs und von Schutzregelungen führen, heißt es in
einer Stellungnahme des Verbandes, die der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" vorliegt. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel
unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr,
steuerliche Erleichterungen, Zusatzurlaub und ein verbesserter
Kündigungsschutz. Ende 2017 waren 7,8 Millionen Menschen in
Deutschland als schwerbehindert anerkannt. Das heißt, sie hatten
einen GdB von mindestens 50 Prozent und einen entsprechenden Ausweis.
Der VdK stößt sich an einem Referentenentwurf des
Bundessozialministeriums zur Fortschreibung der so genannten
Versorgungsmedizin-Verordnung. Diese Verordnung regelt, welche
Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Grad der Behinderung
zuerkannt wird. Künftig soll dem Verband zufolge auch der Einsatz
medizinischer Hilfsmittel und alltäglicher Gebrauchsgegenstände
berücksichtigt werden. Mit einer solch pauschalen Festlegung würden
aber viele Betroffene benachteiligt, kritisiert der VdK. Er
argumentiert, Hilfsmittel würden Beeinträchtigungen beim einzelnen
unterschiedlich gut ausgleichen. Ebenfalls gravierende Auswirkungen
hätte den Angaben zufolge auch die geplante Überarbeitung der
"Heilungsbewährung". Bisher wurde bei bestimmten Erkrankungen, etwa
bei einer Krebsdiagnose, pauschal der Schwerbehindertenstatus für
mindestens fünf Jahre zuerkannt. Das könnte sich nach Darstellung des
Sozialverbandes ändern. Er befürchtet eine Verkürzung der
Heilungsbewährung und niedrigere Einstufungen beim Grad der
Behinderung. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte die geplanten
Neuregelungen: "Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit
Behinderung mögen sich teilweise etwas verbessert haben, aber das
rechtfertigt nicht diese pauschale und deutliche Verschärfung."
Kritisch sieht der VdK auch Änderungen bei der Bildung eines
Gesamt-GdB, wenn also mehrere Beeinträchtigungen zusammenkommen:
"Dabei sollen nur noch Einzel-GdB über 20 berücksichtigt werden.
Gleichzeitig sollen viele Beeinträchtigungen nur mit geringem GdB von
10 oder 20 bewertet werden." Es könne deshalb sein, dass künftig
weniger Menschen überhaupt den Schwerbehindertenstatus mit mindestens
GdB 50 erreichen.
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Datum: 22.10.2018 - 05:00 Uhr
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