Nüßlein: Nein zu unverhältnismäßigen Fahrverboten
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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch Eckpunkte zur
Umsetzung des "Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der
individuellen Mobilität in unseren Städten" beschlossen. Darin
enthalten ist auch eine geplante Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes, nach der Diesel-Fahrverbote bei
Grenzwertüberschreitungen in der Regel aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen ein
Jahres-Mittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter
Luft überschritten worden ist. Hierzu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:
"Eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit von
Diesel-Fahrverboten ist zwingend erforderlich. Denn eine solche
Maßnahme greift tief in die individuelle Mobilität der Menschen ein
und hat auch massive wirtschaftliche Auswirkungen, gerade für
Handwerk und Mittelstand. Die geplante Regelung schafft Klarheit. An
den geltenden Grenzwerten ändert sich dadurch überhaupt nichts.
Entscheidend ist, dass dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen wird
und sich die Luftqualität in die richtige Richtung entwickelt. Und
das ist in Deutschland ganz eindeutig der Fall: Von 1990 bis 2016 ist
ein Rückgang der NOx-Emissionen um 58 Prozent zu verzeichnen. Die
Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte sind in den deutschen Städten in
den letzten 20 Jahren - auch in verkehrsnahen Lagen - im Schnitt um
rund ein Drittel zurückgegangen. Wer also behauptet, die Luft in
unserem Land würde immer schlechter, und deshalb nun nach radikalen
und unverhältnismäßigen Instrumenten ruft, irrt gewaltig. Durch das
bereits auf den Weg gebrachte umfangreiche Maßnahmenbündel der
Bundesregierung zur Emissionsreduktion im Verkehrsbereich wird sich
die Luftqualität in unseren Städten weiter nachhaltig verbessern."
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Datum: 24.10.2018 - 12:22 Uhr
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