Deutsche Umwelthilfe erwirkt weiteres Urteil für "Saubere Luft": Auch Mainz muss Diesel-F

Deutsche Umwelthilfe erwirkt weiteres Urteil für "Saubere Luft": Auch Mainz muss Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufnehmen

ID: 1663670
(ots) - Verwaltungsgericht Mainz gibt Klage für "Saubere
Luft" der Deutschen Umwelthilfe statt - Luftreinhalteplan muss bis
zum 1. April 2019 geändert werden und Diesel-Fahrverbote zur
Einhaltung des Grenzwertes zum 1. September 2019 enthalten

Das Verwaltungsgericht Mainz hat heute über die Klage der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) für "Saubere Luft" in der
Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz verhandelt (VG 3 K 988/16.MZ).
Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt den für Mainz geltenden
Luftreinhalteplan spätestens zum 1. April 2019 fortschreiben muss.
Darin müssen alle Maßnahmen enthalten sein, mit denen der Grenzwert
für die Stickstoffdioxidkonzentration im Jahresmittel 2019 sicher
eingehalten wird. Dies umfasst insbesondere Diesel-Fahrverbote, die
mit einem Wirksamwerden zum 1. September 2019 in den Plan aufzunehmen
sind. Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid
(NO2), der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, ist schnellstmöglich
einzuhalten. Dabei geht es um eine Grenzwerteinhaltung im gesamten
Stadtgebiet. Die Vorsitzende Richterin zeigte im Verfahren wenig
Verständnis für die seit acht Jahren anhaltende
Grenzwertüberschreitung. Sie machte klar, dass weitere Verzögerungen
oder Unsicherheiten, die mit anderen Maßnahmen verbunden sein
könnten, nicht hinnehmbar seien.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die heutige
achte Entscheidung eines Gerichts in Deutschland in Folge zur
Einführung von Diesel-Fahrverboten in einer deutschen Stadt zeigt
überdeutlich das Scheitern der Dieselpolitik der Bundesregierung. Das
Gericht machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass es keinen
messbaren Effekt des am 1. Oktober 2018 vorgestellten Diesel-Plans
der Bundeskanzlerin auf die Luftqualität sieht. Dieser gerichtlichen
Bewertung kann ich nur zustimmen."



Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
sagt: "Mainz hat nicht nur ein Dieselproblem in Bahnhofsnähe.
Vielmehr zeigen Messungen des Landesumweltsamts, dass die
Stickstoffdioxidwerte in allen größeren innenstädtischen Straßen in
Mainz überschritten sind. Die Stadt Mainz hat im Verfahren
vorgetragen, dass dagegen nur eine Dieselfahrverbotszone hilft.
Sperrungen einzelner Straßen führen nur zu Ausweichverkehren in
Wohnstraßen. Das nun durch die Stadt zu erstellende
Fahrverbotskonzept wird daher eine Fahrverbotszone aufnehmen müssen,
um neue Belastungen zu vermeiden."

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte, ergänzt:
"Alle Bürgerinnen und Bürger von Mainz haben einen Anspruch auf
'Saubere Luft'. Nicht nur an der Messstelle Parcusstraße muss der
Luftreinhaltegrenzwert von 40 µg NO2/m³ im Jahresmittel eingehalten
werden, sondern im gesamten Stadtgebiet. Die Bundesregierung lässt
die betroffenen Autofahrer im Dieseldunst stehen, wenn sie die
dringend notwendige Hardwarenachrüstung aller betroffener Euro 5 und
Euro 6 Diesel- Pkw weiterhin verweigert."

Hintergrund:

Die DUH hatte im Oktober 2016 die seit 2013 ruhende Klage gegen
das Land Rheinland-Pfalz für "Saubere Luft" in Mainz
wiederaufgenommen (VG 3 K 988/16.MZ).

Die offizielle Messstelle an der Parcusstraße zeigte im Jahr 2017
mit 48 µg/m³ eine deutliche Überschreitung des erlaubten
Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ an. Zahlreiche
weitere amtliche Messungen ermittelten an der Binger Straße einen
Wert von 59 µg NO2/m³, an der Rheinallee einen Wert von 58 µg NO2/m³
und dem Neubrunnenplatz einen Wert von 53 µg NO2/m³.

NO2 ist gesundheitsschädigend. Die Europäische Umweltagentur EEA
hat im Herbst 2017 die gesundheitlichen Folgen der NO2-Verschmutzung
mit jährlich 12.860 vorzeitigen Todesfällen allein in Deutschland
beziffert.

Diesel-Fahrverbote sind zur kurzfristigen Einhaltung des
NO2-Grenzwertes die einzige Option und laut Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 rechtmäßig
und notwendig.

Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000
jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma sowie knapp 13.000
vorzeitigen Todesfällen bei, verursacht durch die anhaltende
Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. Das Umweltbundesamt
hatte mit einer neuen Studie über die Gesundheitsfolgen des
Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass bereits bei Konzentrationen
deutlich unterhalb des Grenzwertes mit 437.000 Neuerkrankungen an
Diabetes Mellitus und 439.000 Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.

Derzeit führt die DUH Klageverfahren für "Saubere Luft" in 29
Städten. Klagen für "Saubere Luft" in Bielefeld, Hagen, Freiburg,
Oberhausen und Wuppertal wird die DUH im November einreichen. Damit
klagt die DUH dann in insgesamt 34 Städten. Bis Ende 2018 sind noch
für sechs Städte Verhandlungen für "Saubere Luft" terminiert (VG Köln
zu Bonn und Köln am 8.11., VG Gelsenkirchen zu Gelsenkirchen und
Essen am 15.11., VG Wiesbaden zu Darmstadt am 21.11. und VG Wiesbaden
zu Wiesbaden am 19.12.2018).

Links:

- Zu den aktuellen Ergebnissen der Messaktion "Decke auf wo, Atmen
krank macht": https://www.duh.de/abgasalarm/

- Hintergrundpapier "Klagen für Saubere Luft":
https://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0157 71592163, axel.friedrich.berlin@gmail.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 24.10.2018 - 14:14 Uhr
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