Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Arbeitsrecht und die Kirchen
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kirchliche Einrichtung darf von dem Bewerber die
Religionszugehörigkeit verlangt werden? Mit dieser Frage wird sich
demnächst möglicherweise das Bundesverfassungsgericht befassen. Denn
nach den Urteilen von Luxemburg und Erfurt ist nicht klar, wo genau
die Grenze zu ziehen ist. Doch diese Frage betrifft Hunderttausende
Arbeitsplätze in Deutschland. Bekommt die Kirche Recht, wenn sie
wie im jetzt verhandelten Fall argumentiert, dass ihr durch die
Stellenbesetzung mit einem konfessionsfremden Bewerber eine
schädliche Außenwirkung drohe? Diese Herleitung ist flexibel
anwendbar, denn theoretisch kann jeder Beschäftigte in eine
Situation kommen, in der er als Repräsentant seines Arbeitgebers
wahrgenommen wird. Aber bei welchem Job ist diese Bewertung
realistisch - bei der Schulleiterin und der Kindergartenleiterin? Und
bei welchem Job ist sie zu weit hergeholt - bei allen
Verwaltungsbeschäftigten mit nur internen Aufgaben? Bis das geklärt
ist, herrscht Ungewissheit. Diese Übergangsphase wird man aushalten
müssen.
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Andreas Kolesch
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Datum: 25.10.2018 - 21:00 Uhr
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