Keine Einschraenkungen beim Kuendigungsschutz

Keine Einschraenkungen beim Kuendigungsschutz

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Keine Einschraenkungen beim Kuendigungsschutz



(pressrelations) - Zu den Ankuendigungen der Union, Einschnitte beim Kuendigungsschutz vornehmen zu wollen, erklaeren der SPD-Bundestagsabgeordnete Ottmar Schreiner und die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Frau Merkel schweigt noch immer zur kuenftigen Regierungspolitik, um die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen nicht zu gefaehrden. Stattdessen lassen immer haeufiger Beitraege aus der zweiten und dritten Reihe erahnen, wohin die Reise geht.

In der Plenardebatte zur europarechtskonformen Ausgestaltung des deutschen Kuendigungsschutzrechts liess sich Frau Gitta Connemann (CDU) in die Karten schauen. Waehrend sie die Antraege von SPD und Gruenen rundweg ablehnte, rutschte ihr folgendes
heraus: "Ein moegliches Unterscheidungsmerkmal waeren zum Beispiel [...] die Vorbeschaeftigungszeiten. Bei der Ermittlung der Beschaeftigungsdauer koennten die ersten Jahre eines Arbeitsverhaeltnisses ausser Betracht bleiben. Das Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales (BMAS) wird dies pruefen."

Ihr Kollege Ulrich Lange sprang ihr bei: "Das gesamte deutsche Kuendigungsrecht steht auf dem Pruefstand, einschliesslich der Sozialauswahl mit dem Alterskriterium. [...] Wir wollen als nationaler Gesetzgeber die grundsaetzliche Moeglichkeit haben, altersdifferenziert [...] nationale Gesetze erlassen zu koennen."

Dies heisst im Klartext: Nach dem Willen der Union sollen die ersten zwei, fuenf oder vielleicht auch zehn Jahre einer Beschaeftigung nicht beruecksichtigt werden bei der Berechnung von Kuendigungsfristen. Ein Arbeitnehmer haette dann erst nach einer bestimmten Anstellungszeit ohne jeglichem Schutz Anspruch auf eine Kuendigungsfrist.

Fuer den heutigen Arbeitsmarkt, der immer haeufiger nur noch befristete Arbeitsvertraege gewaehrt, bedeutet dies praktisch eine Abschaffung des Kuendigungsschutzes fuer einen Grossteil der Beschaeftigten.

Das BMAS sollte sich bei der von Frau Connemann angekuendigten "Pruefung" an folgendes erinnern:



1. Es gibt empirisch keinen nennenswerten Zusammenhang zwischen den Regulierungen durch das Arbeitsrecht und dem Beschaeftigungserfolg einer Volkswirtschaft.2. Nach einer aktuellen Umfrage der Hans-Boeckler-Stiftung sprechen sich 80 Prozent der Bevoelkerung fuer einen starken Kuendigungsschutz aus. Der Kuendigungsschutz gibt auch den juengeren Beschaeftigten Sicherheit und Planungsmoeglichkeiten.3. Noch im Wahlkampf hat die Bundeskanzlerin versprochen, den Kuendigungsschutz nicht anzutasten.

Die von Frau Connemann in den Raum gestellten Aenderungen waeren eine einseitige Verschlechterung zulasten von Millionen von Arbeitnehmern. In Zeiten leerer Kassen nun sogar beim Kuendigungsschutz zu "sparen", ist ein Armutszeugnis ohne gleichen.

Fuer die SPD ist der Kuendigungsschutz mehr als nur ein oekonomischer Wert oder ein betrieblicher Kostenfaktor. Deshalb wollen wir ein wirkungsvolles Kuendigungsschutzrecht erhalten.

Der Europaeische Gerichtshof hat mit seinem Urteil zur Beruecksichtigung der Beschaeftigungszeiten vor dem 25.
Lebensjahr fuer die Laenge der Kuendigungsfristen entschieden, dass die Regelung zu den Kuendigungsfristen im Arbeitsrecht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstoesst. Nach Auffassung des Europaeischen Gerichtshofs gibt es keine sachlichen Gruende fuer eine abweichende Regelung im Buergerlichen Gesetzbuch (BGB).


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Datum: 26.02.2010 - 19:47 Uhr
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