Tillmann/Steiniger: Erhöhung des Kindergeldes um monatlich zehn Euro beschlossen
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verfassungsrechtlich Gebotene hinaus
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur
Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung
weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz -
FamEntlastG) abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der
zuständige Berichterstatter Johannes Steiniger:
"Für Familien, aber auch für alle anderen steuerpflichtigen
Bürgerinnen und Bürger, ist das Vorhaben eine gute Nachricht. Sie
werden bis 2022 um fast 35 Milliarden Euro entlastet.
Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro angehoben.
Das monatliche Kindergeld beträgt damit für das erste und zweite Kind
zukünftig 204 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auch entsprechend.
Zusätzlich werden Familien - aber auch alle anderen
Steuerpflichtigen - durch die Anhebung des Grundfreibetrages und dem
Abbau der kalten Progression entlastet. Wie schon seit 2014
neutralisieren wir auch wieder die kalte Progression, indem wir den
Steuertarif an die Inflationsraten (2019 um 1,84 Prozent und 2020 um
weitere 1,95 Prozent) anpassen. Damit kommt es zu keinen
Steuererhöhungen durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen. Zudem
steigt der Grundfreibetrag für alle Steuerpflichtigen bis zum Jahr
2020 auf 9.408 Euro. Das ist eine Erhöhung um 408 Euro.
Ganz wichtig ist: Wir machen mit diesem Gesetz mehr, als wir
eigentlich müssten. Nur ein kleiner Teil der Maßnahmen in diesem
Gesetz sind nämlich verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Durch die
Maßnahmen ergibt sich eine jährliche Entlastung der Steuerzahler von
knapp zehn Milliarden Euro. Fast sechs Milliarden Euro entfallen
dabei auf die freiwilligen Maßnahmen."
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Datum: 07.11.2018 - 12:32 Uhr
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