Leikert: Gleichstellung für Großbritannien in der Übergangsphase nach dem EU-Austritt
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Sonderregelung für Einbürgerungen
Der Deutsche Bundestag befasst sich am morgigen Freitag in erster
Lesung mit dem Brexit-Übergangsgesetz, das für Deutschland den
Schritt des Vereinigten Königreichs vom EU-Mitglied in die geplante
Übergangsphase zwischen dem 30. März 2019 und dem 31. Dezember 2020
regelt. Hierzu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der AG Brexit, Katja
Leikert:
"Mit dem Brexit-Übergangsgesetz ebnen wir den Weg für den
geplanten Wechsel Großbritanniens in die Übergangsphase, in der es
schon nicht mehr in den EU-Organen vertreten sein wird. In dieser
Zeit, von März 2019 bis Ende 2020, soll sich rechtlich nichts
zwischen den EU-Staaten und Großbritannien ändern. Deshalb stellt das
Gesetz für diese Zeit Großbritannien den EU-Staaten gleich.
Eine Sonderregelung werden wir für diejenigen Briten treffen, die
in der Übergangsphase den deutschen Pass beantragen. Sie werden auch
dann weiterhin wie EU-Angehörige eingebürgert, wenn ihre Einbürgerung
erst nach Ende 2020 erfolgt. Das bedeutet, sie werden ihre britische
Staatsangehörigkeit auch als Deutsche behalten dürfen. Ebenso
ermöglichen wir deutschen Bürgerinnen und Bürgern, Deutsche zu
bleiben, wenn sie während der Übergangsphase den britischen Pass
beantragen, ihn aber erst nach Ende 2020 tatsächlich erhalten.
Damit dieses Gesetz in Kraft tritt, brauchen wir natürlich noch
die Einigung mit den Briten auf einen geregelten EU-Austritt am 29.
März. Wir erwarten diese Einigung, sie ist für alle die beste Lösung.
Scheitern allerdings die Brexit-Verhandlungen, so wird es auch keine
Übergangsphase geben."
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Datum: 08.11.2018 - 14:46 Uhr
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