Saubere Luft für Essen und Gelsenkirchen: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt Klagen der De

Saubere Luft für Essen und Gelsenkirchen: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt Klagen der Deutschen Umwelthilfe

ID: 1669752
(ots) - Deutsche Umwelthilfe klagt auf Änderung der
Luftreinhaltepläne - Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid belastet
Stadtgebiete von Essen und Gelsenkirchen - Diesel-Fahrverbote als
kurzfristig wirksame Maßnahme für die "Saubere Luft" sind einzige
Option

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt am 15. November
öffentlich über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für
"Saubere Luft" in Essen und Gelsenkirchen. Die DUH hatte beide Klagen
im November 2015 gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht
(Essen: 8K 5068/15, Gelsenkirchen: 8K 5254/15). Ziel ist die
Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Ein
Diesel-Fahrverbot ist die dafür am schnellsten wirksame Maßnahme, die
entsprechend in die Luftreinhaltepläne aufgenommen werden muss.

2017 ermittelten in Essen fünf offizielle Messstationen NO2-Werte
oberhalb des erlaubten Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³. Der
höchste Wert mit 50 µg/m³ wurde an der Messstation Frohnhausen
gemessen. Auch in Gelsenkirchen weist eine offizielle Messstation
einen Wert oberhalb des NO2-Grenzwerts auf: An der Messstation
Kurt-Schumacher-Straße überschreitet der gemessene Wert mit 46 µg
NO2/m³ die gesetzlichen Vorgaben deutlich. Dass diese Zahl für
Gelsenkirchen kein Einzelfall ist, belegen NO2-Messungen der DUH aus
diesem Jahr. In der Florastraße wurde mit 44 µg NO2/m³ ebenfalls ein
nach europäischem Recht gesetzeswidriger Wert gemessen.

Damit die Bürgerinnen und Bürger von Essen und Gelsenkirchen so
schnell wie möglich zu ihrem Recht auf "Saubere Luft" kommen, klagt
die DUH auf Änderung der Luftreinhaltepläne. Die Rechtmäßigkeit von
Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des
NO2-Grenztwertes bestätigte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil
vom 27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5


sind demnach ab 1. September 2019 möglich.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen
Verhandlung ab 8:30 Uhr vor Ort für Interviews zu Verfügung, ebenso
nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.

Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de.

Datum:
Donnerstag, 15. November 2018, 9:30 Uhr (Beginn der Verhandlung)
Ort:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879
Gelsenkirchen, Sitzungssaal III, Erdgeschoss

Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458

Kontakt vor Ort:
Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151
17281752



Pressekontakt:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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Datum: 13.11.2018 - 10:14 Uhr
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