EKD-Synode diskutiert Aufarbeitung sexualisierter Gewalt/
Bischöfin Fehrs stellt 11-Punkte-Plan vor
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ihre Maßnahmen zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt deutlich
ausweiten. Dazu haben Rat und Kirchenkonferenz der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD) im zweiten Halbjahr 2018 gemeinsam ein
umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt. Bischöfin Kirsten Fehrs hat
dies heute der in Würzburg tagenden Synode, dem evangelischen
Kirchenparlament, mit einem 11-Punkte-Handlungsplan vorgestellt, der
u. a. neue Studien sowie eine unabhängige zentrale Ansprechstelle
umfasst.
Bischöfin Fehrs unterstrich, dass bereits seit 2010 Kirche und
Diakonie Maßnahmen der Prävention, Intervention und Hilfe ergriffen
haben. Dies mit dem Ziel, "sich mit dem Leid der Betroffenen
auseinanderzusetzen und Verantwortung für die Verfehlung der
Institution zu übernehmen. Fehrs: "Das heute diskutierte Thema ist
also nicht neu. Die EKD fängt nicht erst bei Null an." Deutlich
ausgebaut werden sollen nach Angaben von Fehrs die Maßnahmen zur
systematischen Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in der
evangelischen Kirche. Für die Umsetzung des 11-Punkte-Plans stellt
die EKD 2019 rund 1 Million Euro bereit. Fehrs: "Sieht man
exemplarisch auf die Aufarbeitung in der Nordkirche, ist zu sagen:
Die evangelische Kirche hat systemisch gesehen ganz spezifische
Risikofaktoren, die noch deutlicher als bisher zu analysieren sind,
um sie anzugehen." So werden die landeskirchlichen
Aufarbeitungsprozesse um zwei überregionale Studienvorhaben ergänzt.
Die EKD hat darüber hinaus einen fünfköpfigen Beauftragtenrat
gebildet. Hamburgs Bischöfin Kirsten Fehrs ist Sprecherin des neuen
Gremiums. Als Konsequenz aus einem Hearing Mitte 2018 der
"Unabhängigen Aufarbeitungskommission" des "Unabhängigen Beauftragten
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs" (UBSKM) wird die EKD 2019
eine unabhängige zentrale Ansprechstelle für Betroffene einrichten.
Weitere Informationen unter
https://www.ekd.de/Missbrauch-23975.htm
https://www.ekd.de/Hinschauen-Helfen-Handeln-bei-Missbrauch-24023.htm
Der vollständige Wortlaut des Berichts steht unter
https://www.ekd.de/weitere-berichte-39241.htm zur Verfügung
Würzburg, 12. November 2018
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
Über die Synode der EKD: Die Synode der EKD ist neben Rat und
Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie tagt vom
11. bis 14. November in Würzburg. Nach der Grundordnung der EKD
besteht die 12. Synode aus 120 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der
Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu
Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD
durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den
Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird die Synode vom
Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Irmgard Schwaetzer. Sie ist
zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Vorsitzender des
Rates der EKD ist Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Die EKD ist
die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten
Landeskirchen. 21,5 Millionen evangelische Christinnen und Christen
in Deutschland gehören zu einer der 13.900 Kirchengemeinden.
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Carsten Splitt
Evangelische Kirche in Deutschland
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Telefon: 0511 - 2796 - 269
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