Werte erhalten - Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln

Werte erhalten - Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln

ID: 1671884
(ots) - Deutschland ist die größte Volkswirtschaft in
Europa und die viertgrößte der Welt. Eine wesentliche Säule dieses
Erfolges ist der deutsche Mittelstand. Insgesamt existieren in
Deutschland gut 3,7 Mio. Unternehmen. Der weit überwiegende Teil hat
nur einen oder wenige Inhaber, oft sind es Familienunternehmen.
Gleichwohl werden Nachfolgefragen nicht selten stiefmütterlich
behandelt. Dabei ist es nicht nur aus gesamtwirtschaftlichen Gründen
wichtig, dass sich Unternehmer frühzeitig Gedanken über ihre eigene
Nachfolge machen.

Viele Unternehmer sind so auf ihr operatives Geschäft
konzentriert, dass sie nicht an ihre Nachfolge denken. Zudem
beschäftigen sie sich nur ungern mit dem Gedanken, sich vom eigenen
Unternehmen - häufig das "Lebenswerk" - zu trennen. Nach aktuellen
Umfragen hat nur knapp jeder Dritte Unternehmer fortgeschrittenen
Alters Vorkehrungen für den Generationenwechsel getroffen. Diese Zahl
ist umso erschreckender, bedenkt man die möglichen drastischen
Konsequenzen einer versäumten Nachfolgeplanung.

"Wenn die Unternehmensnachfolge nicht geregelt ist und daher
beispielweise mehrere Familienmitglieder als gesetzliche Erben das
Unternehmen gemeinschaftlich erben, kann es zu erheblichem Streit
kommen, an dem das Unternehmen im schlimmsten Fall zugrunde geht"
erläutert Dr. Florian Meininghaus, Geschäftsführer der
Landesnotarkammer Bayern. Der Unternehmensinhaber kann derlei
Szenarien vermeiden, indem er zu Lebzeiten und bei Vollbesitz seiner
geistigen Kräfte bestimmt, wie es mit dem Unternehmen weitergehen
soll.

Glücklicherweise bietet das deutsche Recht eine Fülle an
Regelungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Nachfolge. Die Rechtsform
des Unternehmens gibt die Rahmenbedingungen vor. Eine genaue Prüfung
der gesetzlichen Vorgaben und etwaiger Gesellschaftsverträge ist


daher unumgänglich. "Bei einer GmbH ist etwa darauf zu achten, ob und
unter welchen Voraussetzungen die Satzung die Einziehung der
Geschäftsanteile eines Gesellschafters bei dessen Tod erlaubt", sagt
Dr. Meininghaus.

Ein Unternehmen muss auch nicht erst mit dem Tod des Firmenpatrons
übergehen. Eine lebzeitige Übertragung erlaubt es dem Unternehmer,
für einen geordneten Generationenwechsel zu sorgen und wichtige
Fragen selbst zu entscheiden: Erfolgt die Übertragung über einen
längeren Zeitraum, in dem der Unternehmer sich nach und nach aus dem
operativen Geschäft zurückzieht, oder übergibt er das gesamte
Unternehmen auf einen Schlag? Hat der Nachfolger eine Gegenleistung
zu erbringen und wenn ja, soll diese in Form einer Einmalzahlung oder
einer laufenden Rente gezahlt werden?

Wenn der Unternehmer die von ihm gewählte Nachfolgelösung den
Familienmitgliedern zu seinen Lebzeiten selbst erklärt oder die
Lösung sogar gemeinsam mit ihnen entwickelt, können diese sie
erfahrungsgemäß auch besser nachvollziehen. Kommt hingegen erst nach
dem Ableben des Unternehmers zum Vorschein, dass er nur eines seiner
Kinder als Nachfolger bestimmt hat, ist der Unmut oft groß und Streit
vorprogrammiert.

"Die Nachfolgeplanung ist eine sehr individuelle Angelegenheit,
allgemeingültige Lösungen gibt es nicht", hält Dr. Meininghaus fest.
Hinzu kommt, dass es sich um eine sowohl wirtschaftlich wie rechtlich
komplexe Materie handelt. Das verdeutlicht, wie wichtig es ist, die
Nachfolgeplanung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern
sie möglichst frühzeitig anzugehen. Die Notare als Experten für Erb-
und Schenkungsrecht ebenso wie für Unternehmensrecht unterstützen Sie
hierbei gerne.



Pressekontakt:
Herr Notarassessor Dr. Claudius Eschwey
Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Landesnotarkammer Bayern
Denninger Straße 169
81679 München
Telefon: +49 (0)89 55166-0
Telefax: +49 (0)89 55166-234
E-Mail: presse@notarkasse.de

Falls Sie den Zitatgeber durch einen anderen Experten ersetzen
möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen:
Herrn Dr. Stephan Schneider von der Hamburgischen Notarkammer,
Herrn Dr. Carsten Lindner von der Rheinischen Notarkammer,
Herrn Dr. Andreas Schumacher von der Notarkammer Koblenz,
Herrn Dr. Carsten Walter von der Notarkammer Baden-Württemberg,
Herrn Dr. Markus Müller von der Notarkammer Pfalz sowie
Herrn Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.

Sollten Sie Rückfragen oder Interesse an weiteren Informationen zu
diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns unter den
oben angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des
Informationsdienstes Notar und Recht unter www.notar-recht.de

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Datum: 19.11.2018 - 15:49 Uhr
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