NOZ: Bundesjustizministerin: Keine religiösen Symbole im Gerichtssaal
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im Gerichtssaal
Barley begrüßt niedersächsisches Gesetz - Auch der Deutsche
Richterbund für ein gesetzliches Verbot
Osnabrück. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat Pläne
der niedersächsischen Landesregierung begrüßt, wonach Richter und
Staatsanwälte in diesem Bundesland künftig keine religiösen Symbole
wie Kreuze oder Kopftücher bei öffentlichen Verhandlungen tragen
dürfen. "Ein Gericht entscheidet unabhängig von religiösen
Einstellungen. Diese Neutralität muss auch nach außen sichtbar
werden", sagte Barley der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Das
entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Auch der Deutsche Richterbund (DRB) sprach sich für ein gesetzliches
Verbot religiöser Kleidung und Zeichen bei Amtsträgern im
Gerichtssaal aus. DRB-Bundegeschäftsführer Sven Rebehn sagte der NOZ:
"Die Justiz ist zu strikter Neutralität verpflichtet. Damit sind
religiöse Kleidung sowie weltanschauliche, politische und religiöse
Zeichen bei Amtsträgern im Gerichtssaal nicht vereinbar. Der
Gesetzgeber sollte das durch ausdrückliche Verbote klarstellen." Die
Initiative zur Gesetzgebung in Niedersachsen sei deshalb zu begrüßen.
Rebehn betonte, es gehe darum, einen Raum zu schaffen, "in dem alle
Aufmerksamkeit auf die zu entscheidende Sache gerichtet werden kann".
Die Neutralitätspflicht im Gerichtssaal gilt nach seinen Worten auch
für Staatsanwälte, Schöffen, ehrenamtliche Richter und Referendare
während der Sitzungsvertretung. Niedersachsens Justizministerin
Barbara Havliza (CDU) hatte zuvor erklärt, jeder in einem
Gerichtssaal müsse den Eindruck haben, dass Richter und Staatsanwalt
"frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen" seien. Ein
entsprechendes Gesetz werde noch in diesem Jahr vom Kabinett in
Hannover beschlossen. Anlass dafür sei der Fall einer muslimischen
Referendarin, die auch im Gerichtssaal Kopftuch tragen wollte.
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Datum: 20.11.2018 - 01:00 Uhr
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