ROG: Shawkan sollte längst frei sein
ID: 1672822
Freilassung des ägyptischen Fotojournalisten Mahmud Abu Zeid, bekannt
unter seinem Künstlernamen Shawkan. Nachdem er am 8. September zu
fünf Jahren Haft verurteilt worden war (http://ogy.de/xmsi), sollte
er längst in Freiheit sein, da er bereits fünf Jahre und drei Wochen
in Untersuchungshaft verbracht hatte und mit dem Urteil eine
Freilassungsanordnung herausgegeben wurde. Laut Staatsanwaltschaft
soll er aber noch bis Mitte Februar im Gefängnis bleiben.
"Es ist völlig inakzeptabel, dass Shawkan wegen ungerechter
bürokratischer Hürden noch über Monate im Gefängnis bleiben muss. Er
hat seine verhängte Haftstrafe längst abgesessen und sollte
unverzüglich freikommen", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.
"Mit dieser Verzögerung führen die ägyptischen Behörden ihren
unmenschlichen und jeder Rechtsstaatlichkeit spottenden Umgang mit
einem Journalisten fort, der nur seine Arbeit gemacht hat. Shawkan
hätte dafür nie ins Gefängnis kommen dürfen."
Shawkan war am 14. August 2013 festgenommen worden, als er über
die blutige Niederschlagung eines Massenprotests von Anhängern des
damals gerade abgesetzten Präsidenten Mohammed Mursi berichtet hatte.
SHAWKAN SOLL GELDSTRAFE ZAHLEN, DEREN HÖHE ER GAR NICHT KENNT
In Ägypten müssen Inhaftierte oft Tage oder sogar Wochen warten,
bis sie nach einer Freilassungsanordnung tatsächlich freikommen. Die
Verzögerung in Shawkans Fall ist seinem Anwalt zufolge darauf
zurückzuführen, dass er die Prozesskosten und eine mögliche
Geldstrafe noch nicht bezahlt hat, beides Voraussetzung für eine
Freilassung. Der Grund, warum er den Forderungen noch nicht
nachkommen konnte, klingt absurd: Da mit ihm zusammen mehrere hundert
weitere Personen angeklagt waren, sind die Behörden anscheinend damit
überfordert, die Forderungen für jeden Fall zu beziffern; Shawkan
weiß also gar nicht, wie viel er zahlen müsste.
Aber selbst im Fall einer Nichtzahlung hätte die Freilassung nur
um drei Monate verzögert werden dürfen. Diese drei Monate sind laut
Shawkans Anwalt Karim Abdelrady am 14. November abgelaufen. Abdelrady
zufolge hat die Staatsanwaltschaft beschlossen, die Haft noch einmal
um sechs Monate zu verlängern. Das heißt, Shawkan könnte erst Mitte
Februar 2019 freikommen. (http://ogy.de/yx1b) Selbst dann wird er
nicht komplett frei sein. Sollte das Urteil nicht in einem
Berufungsverfahren aufgehoben werden, wird er die nächsten fünf Jahre
nur auf Bewährung frei sein, was etwa bedeuten könnte, dass er die
Nächte auf einem Polizeirevier verbringen muss.
Mit mindestens 30 professionellen Journalisten sowie Bloggern und
Bürgerjournalisten, die aktuell wegen ihrer Tätigkeit in Haft sitzen,
steht Ägypten auf der Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 161 von
180 Ländern. Mehr zur Lage der Pressefreiheit in Ägypten finden Sie
hier: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/aegypten/
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Datum: 21.11.2018 - 15:14 Uhr
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