neues deutschland: Schande! - Kommentar zu Friedrich Merz' Angriff auf das individuelle Asylrecht im Grundgesetz
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Unwahrheiten in die Welt zu setzen, davon kann man ausgehen. Bei
seinem Angriff auf das individuelle Asylrecht im Grundgesetz tut er
es dennoch. Die Pflicht zur Gewährung des Rechts auf Asyl ist allen
Mitgliedern der UNO über die Menschenrechtscharta und allen
Unterzeichnern der Genfer Flüchtlingskonvention auferlegt. Also rund
150 Staaten, darunter Deutschland. Die eingegangenen Verpflichtungen
verbieten eine Rückschiebung von Verfolgten und legen Normen fest,
wie diese definiert werden. Die Pflichten gehen sogar über den
Asylgrundsatz im deutschen Grundgesetz hinaus, erheben neben der
politischen Verfolgung zum Beispiel die Verfolgung von Menschen wegen
ihrer »Religion oder Rasse« in den Rang eines Asylgrundes.
Was Deutschland von anderen Ländern einzig unterscheidet, ist die
Tatsache, dass das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte ihm -
und nur ihm - nach dem Zweiten Weltkrieg von den Siegermächten als
Verfassungsgrundsatz auferlegt wurde. Diese Alleinstellung stellt
Merz nun zur Debatte, so, als sei sie irgendwann eine Geste des
Großmuts gewesen. Dies muss man dann wohl als Versuch deuten, die
historische Verantwortung für die Gräuel dieses Krieges abstreifen zu
wollen, in dessen Folge Millionen Menschen entwurzelt wurden und als
Flüchtlinge in die Welt geworfen waren, in der sie nur zu einem
kleinen Teil willkommen waren. Björn Höcke hat den Asylparagrafen
bisher nicht als ein Denkmal der Schande bezeichnet, Friedrich Merz
ist nahe dran.
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Datum: 22.11.2018 - 18:13 Uhr
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