Glaser: Bisher zeichneten rund 80.000 Bürger Petition gegen UN-Migrationspakt - Tendenz steigend
ID: 1674114
Glaser erklärt:
"Nach dem nun endlich der Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages die Petition 85565 'Vereinte Nationen (UNO) - Global
Compact for Migration' vom 1. November 2018 gegen die Zeichnung des
UN-Migrationspaktes auf seiner Internetseite veröffentlicht hat -
wofür wir wochenlang wenn nicht monatelange geworben hatten -, können
die Bürger die Petition unterstützen. Im Durchschnitt tragen sich
sage und schreibe 2.000 bis 2.500 Bürger mit ihren persönlichen Daten
auf der Internetseite http://ots.de/lEiByb ein und warten darauf,
dass der Petitionsausschuss ihre Eingaben bestätigt.
Bis Montagmittag unterstützten rund 80.000 Bürger die Petition
85565. Das nötige Quorum von 50.000 Mitzeichnern wurde längst
überschritten. Ein phänomenaler Erfolg der Alternative für
Deutschland und ihrer Kampagne www.migrationspakt-stoppen.de.
Denn eine völkerrechtliche und nationale rechtliche Figur eines
,Migranten' gibt es derzeit nicht. Alle Menschen, die seit vielen
Jahren -jenseits einer geregelten Arbeitsmigration nach Regeln von
bilateralen Verträgen mit Nicht-EU-Staaten und jenseits der
EU-Freizügigkeit- nach Deutschland kommen, berufen sich dabei
entweder auf die Genfer Konvention oder auf das nationale Asylrecht
der Bundesrepublik nach Art. 16a GG. Ihr Rechtsstatus definiert sich
daher allein aus ihrer Stellung als Asyl- oder Schutzrechtbewerber.
In diesem Status stehen diesen Menschen im
,Asylbewerberleistungsgesetz' geregelte Unterhaltsleistungen,
Krankenversorgungsleistungen usw. zu. Dies gilt qua lege nur für die
Zeit der Verfahrensdauer der Asylverfahren bzw. der Verfahren zur
Erlangung bestimmter Schutzrechte. Nach negativem Abschluss dieser
Verfahren sollte typischerweise die Abschiebung erfolgen, was
bekanntlich seit Jahrzehnten in Deutschland administrativ sabotiert
wird, mit der Folge, dass hunderttausende abgelehnte
,Wirtschaftsflüchtlinge' sich illegal oder mit einem speziellen
Aufenthaltsstatus - etwa einer sogenannten Duldung - im Inland
aufhalten. Ein Land wie die Niederlande verfährt gänzlich anders, in
dem es abgelehnte Asylbewerber in Schutzhaft nimmt bis zu deren
freiwilligen Ausreise."
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Datum: 26.11.2018 - 12:12 Uhr
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