MDR: Lücke zwischen ALG II und Kosten der Unterkunft immer größer
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"exakt" freigegeben:
In rund 588.000 Fällen deutschlandweit haben Ämter den sogenannten
Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr nicht die tatsächlichen
Kosten der Unterkunft bezahlt. Das geht aus einer Antwort der
Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkenfraktion im
Bundestag hervor, die dem MDR-Magazin "Exakt" vorliegt.
Demnach sind etwa 18 Prozent aller 3,26 Millionen
Bedarfsgemeinschaften betroffen. Die offene Differenz betrug je
Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt 80 Euro monatlich. Das fehlende
Geld müssen die ALG-II-Empfänger teilweise von ihrem Regelsatz
bezahlen, der eigentlich für Ausgaben für Essen und den Alltag
bestimmt ist.
Der Paritätische Gesamtverband hat die Jobcenter aufgefordert, die
Kosten der tatsächlichen Miete stärker zu berücksichtigen. "Wohnen
ist ein Menschenrecht. Die vielen Fälle nicht übernommener Wohn- und
Heizungskosten sind deshalb ein Alarmsignal", sagte Dr. Joachim Rock
vom Paritätischen Gesamtverband MDR "Exakt". Die Leistungen der
Jobcenter müssten deshalb die Kostensteigerungen für Mieter
berücksichtigen und die angemessenen Kosten vollständig übernehmen.
"Wer dennoch umziehen muss, dem ist dafür eine ausreichende Frist
einzuräumen", sagte Dr. Rock weiter.
Die Bescheide über die Kosten der Unterkunft haben besonders
häufig zu Klagen gegen Jobcenter geführt. In Sachsen wurden nach
Angaben der Bundesagentur für Arbeit mit Stand Oktober dieses Jahres
4.332 Klagen gegen die Festlegungen der "Kosten der Unterkunft"
registriert. In Sachsen-Anhalt waren es 4.734, in Thüringen 973. Die
Anteile der stattgegebenen Klagen lagen im vergangenen Jahr in
Sachsen bei 41,8 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 43,5 und in Thüringen
bei 34,9.
Mehr dazu unter www.mdr.de/investigativ
Pressekontakt:
MDR, Kristina Ehrlich, Tel.: (0341) 3 00 48 24,
E-Mail: Kristina.Ehrlich@mdr.de
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Datum: 29.11.2018 - 10:15 Uhr
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