Jung/Rehberg: Bundestag bringt Grundgesetzänderungen auf den Weg
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sozialen Wohnungsbau, nachhaltige Mobilität
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur
Änderung des Grundgesetzes mit der notwendigen 2/3-Mehrheit
beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andreas Jung und der haushaltspolitische
Sprecher Eckhardt Rehberg:
Andreas Jung: "Mit dem heutigen Beschluss stellen wir die Weichen,
um gemeinsam mit den Ländern wichtige Verbesserungen in unserem Land
zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, dass die Digitalisierung
entschieden vorangebracht wird - auch in den Schulen. Wir wollen mit
unserem Beitrag zum sozialen Wohnungsbau bezahlbaren Wohnraum
schaffen. Und wir wollen nachhaltigen Verkehr in den Kommunen
stärken."
Eckhardt Rehberg: "Der von der Bundesregierung vorgelegte
Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes konnte im
parlamentarischen Verfahren in wichtigen Punkten ergänzt werden, vor
allem durch das neue Kriterium der 'Zusätzlichkeit' (Art. 104b Abs. 2
S. 5 GG). Die nun vereinbarte Formulierung soll sicherstellen, dass
die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen
selbst tragen. Gewährt der Bund den Ländern demnach eine Finanzhilfe,
müssen die Länder die mindestens hälftige Mitfinanzierung in dem
entsprechenden Investitionsbereich sicherstellen."
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Datum: 29.11.2018 - 13:17 Uhr
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