Verdachtskündigungen für Ministerpräsidenten
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Verdachtskündigungen für Ministerpräsidenten
"Wenn eine Arbeitnehmerin angeblich einen Pfandbon im Wert von 1,30 Euro entwendet haben soll, dann wird ihr vom Arbeitgeber gekündigt. Die Gerichte bestätigen solche Verdachtskündigungen immer wieder. Sie sind der Auffassung, dass es nicht um den Wert des entwendeten Gegenstandes geht, sondern um das gestörte Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es besteht mehr als nur ein Verdacht, dass für die beiden Herren Sponsoren mehr zählen als Wähler. Damit die Menschen wieder Vertrauen in die Demokratie setzen können, wäre es die Aufgabe der beiden Ministerpräsidenten zurückzutreten."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 02.03.2010 - 14:47 Uhr
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