neues deutschland: Kein Interesse an Aufklärung - Kommentar zur Ablehnung der Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Fall Oury Jalloh durch die Generalstaatsanwaltschaft
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Asylbewerbers Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. Der
Generalstaatsanwalt von Sachsen-Anhalt hat eine Beschwerde der
Angehörigen gegen die Verfahrenseinstellung abgelehnt. Damit ist nach
14 Jahren eine juristische Aufarbeitung kaum noch möglich. Die
Entscheidung ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Familie Jalloh
und der Aktivisten, die seit Jahren unermüdlich und trotz Schikanen
für eine Aufklärung kämpfen. In Anbetracht der zahlreichen Indizien,
die ein Mordkomplott von Polizisten wahrscheinlich machen, ist sie
ein rechtspolitischer Skandal.
Der zuständige Generalstaatsanwalt ist schon in der Vergangenheit
durch mangelnde Transparenz gegenüber Politikern und durch die
Behinderung mutiger Ermittler aufgefallen. Es bleibt der Eindruck,
dass Teile des Staatsapparates mutmaßliche Mörder in Uniform schützen
wollen. Längst geht es nicht mehr nur um Jalloh, sondern um zwei
weitere Todesfälle im selben Revier.
Nur öffentlicher Druck kann den Generalbundesanwalt noch zwingen,
den Fall an sich zu ziehen. Nur öffentlicher Druck kann die
Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses
ermöglichen. Nur Druck kann erreichen, dass die unabhängige
Expertenkommission die für eigene Ermittlungen notwendigen Akten
erhält. Die bittere Erkenntnis, wie schon beim NSU: Der deutsche
Staat scheint strukturell unfähig, institutionellen Rassismus und
Behördenversagen aufzuklären. Auf ihn ist kein Verlass.
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Datum: 29.11.2018 - 18:21 Uhr
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