EuGH-Generalanwalt bestätigt Bedeutung des Leistungsschutzrechtes, rügt aber fehlende Notifizierung der deutschen Regelung / Europäischer Gerichtshof wird im ersten Halbjahr 2019 entscheiden
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Notifizierungspflicht der Bundesregierung mit Bezug auf das deutsche
Presseleistungsschutzrecht hat der Generalanwalt beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH), Gerard Hogan, heute in Luxemburg seine
Schlussanträge vorgestellt. Der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) erläutern in diesem Zusammenhang, dass
Gerard Hogan den Inhalt des deutschen Gesetzes ausdrücklich bestätigt
und auf die Schutzrechte für eine freie Presse als "Lebenssaft der
Demokratie" hingewiesen habe. Dies zeige, so die Verbände, wie
wichtig das derzeit in der EU diskutierte europäische Verlegerrecht
sei. Der Generalanwalt habe lediglich bemängelt, dass es die deutsche
Bundesregierung 2013 unterlassen habe, die Kommission mit einem
einfachen Informationsschreiben (sogenannte Notifizierung) über ihr
Vorhaben in Kenntnis zu setzen. Über die Folge dieses Sachverhalts
müsse nun vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden. "Auch die
EU-Kommission selbst als 'Betroffene' hat im Verfahren erklärt, dass
sie die Notifizierung als nicht erforderlich betrachtet", heißt es
dazu von BDZV und VDZ weiter. "Die Verlegerverbände vertrauen darauf,
dass die Richter alle Argumente noch einmal gründlich abwägen." Das
Urteil wird für das erste Halbjahr 2019 erwartet.
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Datum: 13.12.2018 - 14:08 Uhr
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