Warnton für Elektroautos und steuerfreie Jobtickets / Was sich im Bereich Mobilität im nächsten Jahr ändert
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auf neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse einstellen. Manche
Änderungen stehen schon lange fest, einige sind möglich, aber noch
nicht fix beschlossen. Wie etwa eine Verordnung für sogenannte
Elektrokleinstfahrzeuge: Diese soll ab 2019 regeln ob, wo und wie
Segways und E-Scooter unterwegs sein dürfen.
Geplant sind darüber hinaus unter anderem folgende Änderungen:
Fahrverbote
Diese Städte sind 2019 voraussichtlich von Diesel-Fahrverboten
betroffen: Stuttgart: ab Januar 2019 für Auswärtige, ab April für
Stuttgarter Frankfurt: voraussichtlich Februar 2019 Köln und Bonn:
April 2019 Berlin: spätestens Juni 2019 Darmstadt: Mitte 2019 Essen:
1. Juli 2019 Gelsenkirchen: 1. Juli 2019 Informationen zur genauen
Ausgestaltungen der Fahrverbotszonen und der davon betroffenen
Fahrzeuge gibt es unter www.adac.de/abgas.
Fahrverbote im Ausland
Im Großraum Paris dürfen ab Mitte 2019 keine alten Dieselfahrzeuge
mehr fahren, die vor 2001 registriert wurden. Madrid hat bereits im
November 2018 eine Umweltzone im Zentrum eingerichtet. Künftig sollen
nur noch Anwohner, deren Besucher sowie Fahrzeuge mit einer
Sondergenehmigung ins Zentrum fahren dürfen. Ein absolutes Fahrverbot
soll für Benziner, die vor dem Jahr 2000, und Diesel, die vor 2006
zugelassen wurden, gelten. Brüssel verschärft die
Zufahrtsbeschränkungen in seiner Umweltzone ab Januar.
Geräusche bei Elektroautos
Ab 1. Juli 2019 wird in der EU Schritt für Schritt ein
verpflichtender Warnton für Elektroautos eingeführt. Vorerst müssen
nur neue Elektroautotypen mit dem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle
Alerting System) ausgestattet sein. Ab Sommer 2021 ist das System
dann für alle neu in den Verkehr gebrachten rein batterieelektrischen
Autos, sowie für Plug-in Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge
vorgeschrieben. Die Regelung umfasst nicht nur Pkw, sondern auch
Nutzfahrzeuge und Busse. Ziel ist es, dass Radfahrer, Fußgänger sowie
ältere und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer besser auf die bisher
leisen Fahrzeuge aufmerksam werden.
Steuerfreies Jobticket
Im November 2018 hat der Bundestag das steuerfreie Jobticket
beschlossen. Damit soll von 2019 an ein steuerlicher Anreiz für die
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geschaffen werden. Bisher musste
die Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom
Arbeitgeber für den ÖPNV versteuert werden. Die steuerfreien
Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale
angerechnet.
Besteuerung von Elektro-Dienstwagen
Wer seinen Dienstwagen privat nutzt, muss monatlich ein Prozent
des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Wer sich für ein
Elektro- oder Hybridfahrzeug entscheidet, soll nur noch 0,5 Prozent
versteuern müssen. Diese Regelungen sollen für Fahrzeuge gelten, die
vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast
werden.
Einheitliche Kraftstoffkennzeichnung
Mit der Neuauflage der "Zehnten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes" wird 2019 eine europäische
Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen auch in
Deutschland umgesetzt. Benzin, Diesel und gasförmigen Kraftstoffen
wird eine geometrische Form zugeordnet: Benzin ein Kreis, Diesel ein
Quadrat und gasförmigen Kraftstoffen eine 90-Grad-Raute. Innerhalb
der Form wird die Sorte angezeigt. Sowohl in den Tankdeckeln und
Kfz-Bedienungsanleitungen als auch an den Zapfsäulen und -pistolen
sollen die Zeichen zu finden sein. Sind die Symbole und Sorte an Auto
und Tankstelle identisch sind, kann der Fahrer bedenkenlos tanken.
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Datum: 21.12.2018 - 10:15 Uhr
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