Neuerungen für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Jahr 2019

Neuerungen für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Jahr 2019

ID: 1682902
(ots) - +++ Niedrigere Grenzwerte bei der Abgasuntersuchung
+++ Warntöne werden bei neuen Elektrofahrzeugen Pflicht +++ Besserer
Brandschutz für Busse

Auch im Jahr 2019 gibt es in den Bereichen Fahrzeug und Mobilität
eine Reihe von Neuerungen. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für
Wirtschaft und Verbraucher ändert:

Strengere Grenzwerte bei der Abgasuntersuchung

Nach der Wiedereinführung der Abgasmessung am Auspuff im Rahmen
der Hauptuntersuchung im Jahr 2018, der so genannten Endrohrmessung,
werden jetzt auch strengere Grenzwerte für die Emissionen eingeführt.
Ab 1. Januar 2019 gelten für die Abgasuntersuchung sowohl bei
Dieselfahrzeugen als auch bei Benzinern niedrigere Grenzwerte:
maximal 0,25m-1 bei Dieseln und 0,1 Volumenprozent CO bei Benzinern.
Neben Pkw fallen auch Nutzfahrzeuge unter die Neuregelung. Für die
Durchführung der Messungen im Rahmen der Abgasuntersuchung werden
auch höhere Anforderungen an die Messgeräte gestellt.

Akustisches Warnsignal bei neuen Elektrofahrzeugen

Der Einbau eines akustischen Warnsignals mit dem Namen AVAS
(Acoustic Vehicle Alerting System) wird ab 1. Juli 2019 bei neu
zugelassenen Elektrofahrzeugtypen Pflicht. Die Geräusche sollen
Radfahrer, Fußgänger und Menschen mit Sehbehinderung auf die sehr
leisen Elektrofahrzeuge aufmerksam machen. Die akustische
Warneinrichtung muss beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von
20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren einen Ton mit mindestens 56 dB(A)
bis maximal 75 dB(A) erzeugen. Ab Sommer 2021 gelten die Vorschriften
dann für alle neu in den Verkehr gebrachten rein batterieelektrischen
Autos, Plug-in Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge - inklusive
Nutzfahrzeugen und Bussen.

Verpflichtende RDE-Messung bei der Typgenehmigung

Die Abkürzung RDE steht für "Real Driving Emissions". Beim


RDE-Test werden die Emissionswerte von Fahrzeugen im realen
Alltagsverkehr ermittelt, indem am Heck ein mobiles Messgerät
angebracht wird. Im Gegensatz zu einem Test auf einem so genannten
Rollenprüfstand werden dabei auch äußere Einflüsse wie Wetter,
Steigungen oder Verkehrsaufkommen sowie das Fahrverhalten
berücksichtigt. Der RDE-Test ist für die Genehmigung neuer
Fahrzeugtypen bereits seit dem 1. September 2017 als Testverfahren
zugelassen. Ab dem 1. September 2019 ist er für alle neuen Fahrzeuge
verpflichtend, sowohl für Benziner als auch für Diesel.

Besserer Brandschutz in Bussen

Ab dem 10. Juni 2019 gelten für die Erstzulassung von Omnibussen
neue Ausstattungsvorschriften. Ziel ist es, den Brandschutz für die
Fahrgäste zu verbessern. Wichtigste Neuerung ist der verpflichtende
Einbau eines Löschsystems im Motorraum von Neufahrzeugen. Zudem
müssen die Dachluken als möglicher Fluchtweg vergrößert sowie die
Notbeleuchtung und die Kennzeichnung der Notausstiege verbessert
werden.

Neue Regeln für Gefahrguttransporte auf Straße und Schiene

Ab 1. Januar 2019 gelten einige neue Vorschriften für
Gefahrguttransporte auf Straßen (ADR) und Schienen (RID). Die
Übergangsfrist läuft allerdings noch bis 30. Juni 2019. Die
Neuerungen betreffen beispielsweise den Transport von beschädigten
oder defekten Lithium-Batterien, die Einführung von neuen
Gefahrgut-Nummern für "Gefahrstoffe" in Gegenständen und Geräten
sowie Vereinfachungen bei der Kategorisierung "ätzender Stoffe" durch
Anwendung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und
Kennzeichnung von Chemikalien (GHS/CLP).

Erstzulassung und Ummeldung per iKfz

Die digitale Kfz-Zulassungsstelle soll endlich Realität werden.
Bisher können Fahrzeughalter über die Portale der Kommunen ihren
Wagen nur außer Betrieb nehmen lassen und im selben Zulassungsbezirk
wieder zulassen. Künftig sollen Autobesitzer neue und gebrauchte
Fahrzeuge online auch anmelden und ummelden, bei einem Umzug die
Adresse ändern oder bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme
beantragen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrzeuge
über die seit 2015 ausgegebenen Stempelplaketten und
Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscode verfügen. Für die
Identifikation im Internet ist ein neuer Personalausweis (nPA) mit
aktivierter Online-Funktion und Lesegerät notwendig. Die Einführung
der neuen Online-Services ist für das Jahr 2019 angekündigt, einen
genauen Termin gibt es aber noch nicht.



Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T +49 30 760095-320
presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de

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Datum: 21.12.2018 - 12:25 Uhr
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