Lucassen: Die deutsche Staatsangehörigkeit muss Grundvoraussetzung für den Dienst als Soldat in der Bundeswehr bleiben!
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zu entnehmen, dass der Generalinspekteur der Bundeswehr die Anwerbung
von EU-Ausländern für "spezielle Tätigkeiten" in der Bundeswehr
prüft.
Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion,
Rüdiger Lucassen, stellt hierzu klar: "Die deutsche
Staatsangehörigkeit ist unverändert Grundvoraussetzung für den Dienst
als Soldat oder Beamter in der Bundeswehr. Soldaten in den
Streitkräften müssen darüber hinaus charakterlich, geistig und
körperlich für die Ausübung der Tätigkeit geeignet sein. Der Dienst
in der Bundeswehr, als Soldat oder ziviler Mitarbeiter, ist ein
Einsatz für das Vaterland, eine hoheitliche Aufgabe und befähigt die
Bundesrepublik Deutschland neben anderen materiellen
Rahmenbedingungen zur Landes- und Bündnisverteidigung. Die
Identifikation mit unserer deutschen Kultur, unseren Werten und
Normen ist eine unabdingbare Voraussetzung für den persönlichen
Einsatz in der Bundeswehr.
Trotz diverser Attraktivitätsprogramme hat es die Ministerin von
der Leyen nicht vermocht, die Streitkräfte personell aufzufüllen.
Noch immer sind rund 18.500 Dienstposten in den Streitkräften
unbesetzt. Im Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz sind rund 10%
der Dienstposten vakant. Die Aufgaben müssen durch teure private
Projekt- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Das ist ein
Offenbarungseid der Bundesregierung und der Ministerin von der Leyen.
Ein Aufbegehren hochrangiger Generale ist nicht zu verzeichnen, sie
ordnen sich willfährig in dieses System des qualitativen Abbaus
unserer Streitkräfte ein. Offensichtlich haben unsere Generale
bereits das bewährte deutsche Leitbild der Inneren Führung in der
Bundeswehr und mit ihm den zentralen Aspekt von dem Staatsbürger in
Uniform aufgegeben."
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 22757225
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Datum: 28.12.2018 - 10:22 Uhr
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