Jedes fünfte Unternehmen riskiert Millionenstrafe
ID: 1685866
143 Kriterien / 95 Prozent nutzen E-Mail-Marketing, aber alle machen
Fehler / 18,3 Prozent der Newsletter-Anmeldungen ohne Double-Opt-in
95,4 Prozent der 5000 Top-Unternehmen im deutschsprachigen Raum
betreiben E-Mail-Marketing. Grundlegende Aspekte der
E-Mail-Kommunikation werden oft missachtet. 18,3 Prozent haben ein
offenes Formular online, über das sich Abmahnanwälte ohne
Double-Opt-in mühelos in den Verteiler "einschleichen" können. Nach
der neuen DSGVO kann das zu hohen Bußgeldern führen. Diese Zahlen
ermittelte die bisher größte Benchmarkstudie der Unternehmensberatung
absolit. Eine kostenlose Kurzversion gibt es unter
emailbenchmarks.de.
Während sich Unternehmen aus den Bereichen Mode und Elektronik als
Best Practices für kreatives E-Mail-Marketing herauskristallisieren,
sieht der allgemeine Status quo ernüchternd aus. Obwohl sich der
Newsletter in den letzten Jahren als kosteneffizientes und effektives
Kundengewinnungs- und -bindungswerkzeug etabliert hat, bieten nur
rund 60 Prozent die Möglichkeit an, sich als Nicht-Kunde zum
firmeneigenen Newsletter anzumelden.
"Bevor wir über Trends wie Marketing Automation und segmentierte
Mails sprechen können, müssen viele Unternehmen überhaupt erst einmal
die Grundlagen der E-Mail-Kommunikation verinnerlichen", so
Studienautor Torsten Schwarz.
Rechtssicherheit bleibt weiterhin Sorgenkind des deutschen
E-Mail-Marketings
Auch wenn die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung Mitte
letzten Jahres für viel Panik und Sorge im Bereich des
E-Mail-Marketings sorgte, scheinen viele Unternehmen relativ
unbekümmert zu sein, was das neue Strafmaß der Gesetzesänderung
anbelangt.
So arbeiten noch immer 18,3 Prozent ohne das mittlerweile
vorgeschriebene Double-Opt-in-Verfahren - in der Beratungs- und
IT-Branche sind es sogar 30 Prozent. 38 Prozent fragen weiterhin zu
viele Daten bei der Anmeldung ab. Wirklich transparent, was mit den
gesammelten Daten passiert, ist sogar nur jeder Vierte. Das größte
Problem liegt jedoch bei der Möglichkeit, dem Tracking des
Leseverhaltens zu widersprechen - gerade einmal zwei Prozent erfüllen
hier die Auflagen der Gesetzesänderung.
Pressekontakt:
Stephan Bordt, Absolit Consulting, E-Mail: bordt@absolit.de
Melanchthonstr. 5, D-68753 Waghäusel, Tel.: 07254/95773-0,
www.absolit.de
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Datum: 10.01.2019 - 12:31 Uhr
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