Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer greift jetzt
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Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer greift jetzt
Anlässlich der 2./3. Lesung des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß MdB:
Beschäftigte in Deutschland erhalten mehr Sicherheit. Mit zusätzlichen milliardenschweren Beihilfen unterstützt der Bund im Jahr 2010 die Bundesagentur für Arbeit sowie die gesetzlichen Krankenversicherungen. Ziel ist, Arbeitsplätze in der Krise zu sichern und die Lohnnebenkosten zu stabilisieren. Mit dem Großteil des Geldes finanzieren wir die verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds und die Eingliederungshilfen für Arbeitslose. Ohne die Zuschüsse wäre ein Anstieg der Beitragssätze zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung unvermeidlich gewesen.
Zudem wurde beschlossen, das Schonvermögen von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr zu erhöhen. Damit machen wir deutlich: Wer für das Alter vorsorgt, hat auch für den Fall der Arbeitslosigkeit richtig gehandelt. Mit der Heraufsetzung wird im Falle der Arbeitslosigkeit Vermögen geschützt, welches ein Erwerbstätiger privat für das Alter angespart hat. Für einen 45-jährigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind das 33.750 Euro, die ihm nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
Mit der Verabschiedung des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes am 5. März 2010 werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sofortmaßnahmen für einen "Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" jetzt konkret umgesetzt.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 05.03.2010 - 12:47 Uhr
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