Kölner Stadt-Anzeiger: Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichts hält Umgang des Verfassungsschutzes mit der AfD für unzulässig
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"Prüffall" hat stigmatisierende Wirkung - "Schwerwiegender Eingriff
in die Rechte der Partei"
Der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael
Bertrams, hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und seinem
Präsidenten Thomas Haldenwang Rechtsverstöße bei der Einstufung der
AfD als "Prüffall" vorgeworfen. "Schon die bloße Mitteilung einer
solchen amtsinternen Entscheidung hat stigmatisierende Wirkung",
moniert der Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe).
Der Partei werde "der Ruch des Extremismusverdachts" angehängt.
"Angesichts dessen sind negative Folgen für die AfD - etwa in Form
einer abschreckenden Wirkung auf potenzielle AfD-Wähler - nicht
auszuschließen. Schon von daher erweist sich Haldenwangs Mitteilung
als schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Partei." Bertrams
betonte, das Bundesverfassungsschutzgesetz kenne die Kategorie
"Prüffall" im Unterschied zum "Verdachtsfall" gar nicht. Die
entsprechende Erklärung habe Haldenwang als staatlichem Amtsträger
nicht zugestanden, weshalb die von der AfD-Führung angekündigten
rechtlichen Schritte nachvollziehbar seien - bis hin zu einem Gang
vor das Bundesverfassungsgericht. Bertrams ließ persönlich keinen
Zweifel, dass er die AfD "für eine demokratiefeindliche, rassistische
Partei" hält. Er unterliege aber - anders als der BfV-Präsident - mit
einer solchen Meinungsäußerung keiner Beschränkung. Sollte der
Verfassungsschutz am Ende seiner Prüfung zum selben Ergebnis kommen
wie er, wäre er "nicht nur nicht überrascht, sondern sogar
zufrieden", so Bertrams. Bis dahin erwarte er aber vom BfV, "dass das
Amt einfach nur seine Arbeit macht - und keine Politik".
Der Beitrag von Michael ist im Wortlaut unter folgender URL auf
ksta.de verfügbar: https://www.ksta.de/kultur/kolumne--alles-was-rech
t-ist--verfassungsschutz-chef-haldenwang-stigmatisiert-die-afd-319258
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Datum: 24.01.2019 - 01:00 Uhr
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