Grüne Woche: Gesundheitsbezogene Werbeaussagen endlich prüfen
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auf Lebensmitteln: nachvollziehbar und nicht verwirrend", so Julia
Klöckner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, gestern auf der Grünen Woche. Doch noch immer wird
für Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen (Botanicals) mit
nicht belegten Aussagen geworben.
Dazu Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI. "Wenn die
Bundesregierung es Ernst damit meint, Kennzeichnungen zu verbessern
und somit den Verbraucherschutz zu erhöhen, dann muss sie bei der EU
endlich darauf pochen, alle Botanicals durch die Europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewerten zu lassen."
Gesundheitsbezogene Aussagen in der Lebensmittelwerbung müssen
nachprüfbar und durch Studien belegt sein. Dies hat die Health Claims
Verordnung aus dem Jahr 2006 festgelegt. Die Umsetzung der Verordnung
wurde von der EU-Kommission jedoch 2010 für pflanzliche Produkte
gestoppt.
Seit Inkrafttreten der Health Claims Verordnung wurden 4.637
Anträge auf Überprüfung der gesundheitsbezogenen Aussagen (Health
Claims) gestellt. 2.758 dieser Health Claims wurden bewertet. Die
übrigen, also fast die Hälfe der Claims sind bis heute nicht
bewertet. Stattdessen darf mit einigen tausenden gesundheitsbezogenen
Aussagen weiterhin ungeprüft auf Nahrungsergänzungsmitteln geworben
werden. Dafür sorgt eine Übergangsregelung. Hier finden Sie mehr
Informationen zum Thema und hier die Liste aller zugelassenen Health
Claims.
Pressekontakt:
Kontakt: Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030 27909-131,
jrichter@bpi.de
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Datum: 25.01.2019 - 11:45 Uhr
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