Oberbürgermeisterwahl in Reutlingen 2019 – Gleichstellung von behinderten Menschen und Inklusion

Oberbürgermeisterwahl in Reutlingen 2019 – Gleichstellung von behinderten Menschen und Inklusion müssen thematisiert werden

ID: 1690727

Am 3. Februar 2019 ist in Reutlingen Oberbürgermeisterwahl. Markus Lemcke, Geschäftsinhaber des Unternehmens Marlem-Software, bemängelt, dass die Gleichstellung von Behinderten und die Inklusion bei solchen Wahlen nie thematisiert werden.



(firmenpresse) - Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieses Gesetzes ist es dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen gleiche Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen.

In § 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt steht, dass Träger öffentlicher Gewalt Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen dürfen.

In § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr steht, dass Zivile Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden.

In § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen steht, dass Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen ein Recht darauf haben bei der Kommunikation mit Träger öffentlicher Gewalt, Gebärdensprache zu verwenden.

In § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken steht, dass Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichtet sind, Bescheide und Vordrucke so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar und nutzbar sind.

In § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache ist festgelegt, dass Träger öffentlicher Gewalt mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren sollen.

In § 12a Barrierefreie Informationstechnik ist festgelegt, dass Öffentliche Stellen des Bundes ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei gestalten.

Markus Lemcke, Geschäftsinhaber des IT-Unternehmens Marlem-Software, ist verärgert, weil obige Paragraphen in der Stadt Reutlingen nur sehr vereinzelt umgesetzt sind, obwohl dass Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen seit 16 Jahren rechtswirksam ist. Seine Forderung an Politiker und reutlinger Tageszeitungen ist, dass die Themen Gleichstellung von Behinderten und Inklusion vor einer Oberbürgermeisterwahl thematisisiert werden müssen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Marlem-Software ist ein IT-Unternehmen. Ich bin Markus Lemcke und Inhaber der Firma. Folgende Schwerpunkte hat meines Unternehmens:

Barrierefreies Webdesign:
Beim Erstellen eines Webauftritts legt Marlem-Software sehr viel Wert auf ein barrierefreies Webdesign. Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen (gehörlos, sehbehindert, blind usw.) eine Webseite lesen und bedienen können.

Barrierefreiheit bei Betriebssystemen:
Marlem-Software bietet Beratung und Schulungen an bei der Barrierefreiheit bei den Betriebsystemen Windows, Android, IOS und Linux-Ubuntu.

Barrierefreie Software-Entwicklung:
Damit behinderte Menschen nicht soviel Spezial-Software benötigen, ist mein Ziel, dass die Standardsoftware barrierefrei wird. Hierfür biete ich Schulungen und Workshops an, wie man mit der Programmiersprache Java und den .net-Framework barrierefreie Standardsoftware entwickelt.



Leseranfragen:

Marlem-Software
Markus Lemcke
Adolf-Damaschke-Str. 25/42

72770 Reutlingen

TEL: 07121/504458
E-MAIL: info(at)marlem-software.de



PresseKontakt / Agentur:

Marlem-Software
Markus Lemcke
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Datum: 25.01.2019 - 19:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Markus Lemcke
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