BVR zum Jahreswirtschaftsbericht: Bundesregierung sollte durch Steuerpolitik Wachstumsabschwächung entgegenwirken
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Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist es nachvollziehbar, dass
die Bundesregierung ihre Wachstumsprognose für Deutschland 2019 in
ihrem heute veröffentlichten Jahreswirtschaftsbericht deutlich nach
unten korrigiert hat. "Die anhaltend hohen globalen Unsicherheiten,
insbesondere angesichts des chinesisch-amerikanischen
Handelskonflikts und des Brexit, belasten die deutsche Wirtschaft
spürbar", so BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin. Allerdings dürfte es in
den kommenden Monaten auch zu gegenläufigen positiven Tendenzen
kommen. Bislang negative Sondereffekte wie im Fahrzeugbau angesichts
des neuen Abgasmessverfahrens und in der Binnenschifffahrt durch
niedrige Pegelstände am Rhein laufen allmählich aus, was zu einer
Verbesserung der konjunkturellen Lage führt. Vor diesem Hintergrund
scheint die Wachstumseinschätzung der Bundesregierung derzeit
konservativ.
Auch nach dem Auslaufen der Sonderfaktoren dürfte das
Wirtschaftswachstum nicht wieder zur alten Stärke zurückfinden. Die
Hochkonjunktur in Deutschland geht perspektivisch zu Ende. Ein
wesentlicher Grund hierfür ist der sich verstärkende
Fachkräftemangel. Die gesamtwirtschaftliche Produktion dürfte
mittelfristig auf das Potenzialwachstum von knapp 1,5 Prozent
einschwenken. "Die Bundesregierung ist gefordert, das
Wachstumspotenzial zu stärken. Ein zentraler Ansatzpunkt hierfür ist
die Unternehmensbesteuerung", erklärt Martin. In Reaktion auf den
international verstärkten Wettbewerb um die besten Rahmenbedingungen
für Unternehmen seien die Sätze in der Einkommen- und der
Körperschaftsteuer zu reduzieren beziehungsweise die Belastung der
Unternehmen durch die Gewerbesteuer stärker zu berücksichtigen. Bei
Personenunternehmen sollte die verminderte Besteuerung der
einbehaltenen Gewinne administrativ vereinfacht und langfristig eine
rechtsformneutrale Besteuerung angestrebt werden. Der
Solidaritätszuschlag sollte für alle Steuerpflichtigen abgeschafft
werden; anderenfalls droht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung
der Körperschaften im Vergleich zu den Personenunternehmen.
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Datum: 30.01.2019 - 12:35 Uhr
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