Baugewerbe zur Grundsteuer-Reform: Eckpunkte nichtüberzeugend
ID: 1693444
Grundsteuer-Reform kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer
des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB):
"Die Verständigung von Bund und Ländern zur Reform der
Grundsteuer, die auf die Berücksichtigung von Mieten, Gebäudewerten
und Bodenrichtwerten aufbaut, kann aus mehreren Gründen nicht
überzeugen: Die Einbeziehung von Mieten bedeutet bürokratischen
Aufwand, da auch fiktive Mieten für Wohneigentum berechnet werden
müssen. Ein wesentlicher Nachteil ist außerdem darin zu sehen, dass
durch die Einbeziehung der Gebäudewerte keine Anreize für neues Bauen
gesetzt werden - was aber angesichts der angespannten Lage auf dem
Wohnungsmarkt dringend geboten wäre.
Besser geeignet, um den augenblicklichen Herausforderungen zu
begegnen, ist aus unserer Sicht das so genannte Bodenrichtwertmodell:
Demnach wird die Grundsteuer allein am Bodenwert bemessen. Somit wird
außerdem die Bebauung von unbebauten Grundstücken gefördert. Wir
sehen daher in diesem Modell einen unbürokratischen und zeitgemäßen
Ansatz der Bemessung der Grundsteuer."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.02.2019 - 13:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1693444
Anzahl Zeichen: 1608
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 441 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Baugewerbe zur Grundsteuer-Reform: Eckpunkte nichtüberzeugend"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).