Baugewerbe zu Baukosten: Verhältnismäßigkeit in der Normung behalten
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privatrechtliche Normen nicht unnötig aufwendig werden. Vor diesem
Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der aktuelle Normenentwurf zum
Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) von einer
verpflichtenden Regelung absieht", kommentiert Dipl.-Ing. Reinhard
Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), die
aktuelle Entwicklung zur Gefahrenabwehr durch den Einbau von
Brandschutzschaltern.
Die DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik
Informationstechnik) hat aufgrund des nachhaltigen Einspruchs des ZDB
und weiterer Akteure der Bauwirtschaft im Entwurf der DIN VDE
0100-420-1:2018-02, "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42:
Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen", lediglich
eine Empfehlung zum Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen
aufgenommen. Der zuerst vorgelegte Entwurf sah noch eine
Einbaupflicht vor.
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass privatrechtliche Regelungen
Sicherheitsstandards definieren, die über die gesetzlichen
Anforderungen im Brandschutz hinausgehen und unnötige Mehrkosten
verursachen. So können beispielsweise beim Bau von herkömmlichen
Seniorenwohnheimen bis zu 35.000 Euro allein für den Einbau von
Brandschutzschaltern anfallen", erklärt Quast weiter. "Das
Schutzniveau des Gesetzgebers muss auch für privatrechtliche Normen
gelten. Aufgrund der nicht erprobten Gebrauchstauglichkeit und der
hohen Kosten der AFDD-Schalter ist anzuzweifeln, ob die Norm als
anerkannte Regel der Technik gelten sollte. Daher setzen wir uns klar
gegen einen verpflichtenden Einbau von
Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen ein."
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Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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Datum: 05.02.2019 - 12:32 Uhr
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