Automobil Group - Dubioses Konzept bringt Autokäufer in Bedrängnis
ID: 1696712
davon? Von der Automobile Chartered Beteiligungs GmbH & Co. KG aus
München (ehemals Car for less Beteiligungs GmbH & Co. KG) ist genau
ein solches Konzept angeboten worden. Vordergründig handelt es sich
um einen marktüblichen finanzierten Autokauf, bei dem ein Neufahrzeug
bestellt und bei der Audi Bank bzw. der Volkswagen Bank GmbH
finanziert wird. Im Anschluss daran verkauft der Erwerber den Pkw an
die Automobile Chartered Beteiligungs GmbH & Co. KG, die wiederum dem
ursprünglichen Erwerber den Pkw zur Nutzung für ein Jahr im Rahmen
eines sogenannten Kfz-Überlassungsvertrages überlässt. In diesem
Rahmen wird ein monatlicher Werbekostenzuschuss vereinbart und
gezahlt, wodurch sich für den Pkw-Erwerber und Darlehensnehmer der
monatliche Eigenbetrag auf beispielsweise 100,00 Euro reduziert. Auf
diese Weise sollten teure PKW`s etwa der Marken Audi / Volkswagen
(vielfach Audi A6, A4 und RS-Modelle) auch für breite Käuferschichten
erschwinglich sein. Vielen Käufern war es durch diesen Zuschuss
überhaupt nur möglich, die hohen monatlichen Darlehensraten von
regelmäßig über 1.000,00 Euro aufzubringen.
Nach eigenen Angaben der Automobile Chartered Beteiligungs GmbH &
Co. KG soll nun deren Schweizer Gesellschafterin Insolvenz angemeldet
haben mit der Folge, dass auch die Auswirkungen auf den Fortbestand
der Gesellschaften in Deutschland geprüft werden müsse. Aktuell
werden demzufolge keine Werbekostenzuschüsse mehr gezahlt, so dass
zahlreiche Pkw-Erwerber in finanzielle Bedrängnis geraten.
"Wir empfehlen betroffenen Autokäufern und Darlehensnehmern, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen", so Dr. Petra Brockmann von HAHN
Rechtsanwälte. HAHN vertritt bereits zahlreiche betroffene
Autokäufer. "Nach unserer Prüfung gibt es gute rechtliche
Ansatzpunkte, die im Erfolgsfall zu einer Rückabwicklung des
Finanzierungs- und Kaufvertrages führen", erläutert Fachanwältin Dr.
Brockmann weiter.
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im
Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht
tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite
vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra
Brockmann, und Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr
als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat
Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Fon: +49-711-18567500
Fax: +49-711-1856749500
E-Mail: brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
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Datum: 14.02.2019 - 11:46 Uhr
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