Lange/Ludwig: Fahrverbote vermeiden / Kontrollen mit Augenmaß

Lange/Ludwig: Fahrverbote vermeiden / Kontrollen mit Augenmaß

ID: 1698077
(ots) - Fahrverbote werden nicht flächendeckend überwacht

Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll die rechtliche
Grundlage schaffen, mögliche Fahrverbote in der Praxis zu
kontrollieren. Hierzu hat am 20. Februar 2019 eine Expertenanhörung
im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen
Bundestages stattgefunden. Dazu erklären der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende, Ulrich Lange und die verkehrspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig:

"Unser Ziel ist die Vermeidung von Fahrverboten. Wir wollen
individuelle Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.
Die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der
Stickoxidbelastung greifen, die Zahl der belasteten Städte ist im
vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Damit sind wir auf dem
richtigen Weg. Dort wo dennoch Fahrverbote drohen, werden wir die
Städte weiter intensiv unterstützen, um den zulässigen Grenzwert
einzuhalten.

Lassen sich Fahrverbote trotzdem nicht vermeiden, brauchen die
Kommunen ein rechtssicheres Instrument zur Kontrolle, welches sie mit
der geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erhalten. Dabei
achten wir darauf, dass die Rechte der Autofahrer gewahrt bleiben und
Kontrollen mit Augenmaß stattfinden. Besitzer von Diesel-Fahrzeugen
dürfen nicht zum Sündenbock für die Überschreitung des
Stickoxid-Grenzwertes gemacht werden. Aus diesem Grund wird es keine
flächendeckende Überwachung geben. Die Kommunen erhalten die
Möglichkeit, stichprobenartig einzelne Fahrzeuge zu kontrollieren.
Hierbei sollen zur Unterstützung nur mobile Geräte zum Datenabgleich
zum Einsatz kommen dürfen, keine dauerhaften elektronischen
Erfassungssysteme. Dabei achten wir auf hohe Datenschutzstandards:
Die Daten von Fahrzeugen, die rechtmäßig in eine Fahrverbotszone


einfahren dürfen, werden in Echtzeit, also unmittelbar nach Erfassung
und Abgleich gelöscht. Für Daten von Fahrzeugen, bei denen ein
Fahrverbot gilt, werden wir die Löschungsfrist von sechs Monaten auf
zwei Wochen verkürzen, unabhängig davon, ob die Kontrolle bereits zu
einem Verfahren geführt hat.

Das Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen der notwendigen
Überwachung von Fahrverboten auf der einen Seite und den berechtigten
Interessen der Autofahrerinnen und Autofahrer auf der anderen Seite.
Es schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen, sondern konzentriert sich
auf das rechtlich Notwendige."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Datum: 20.02.2019 - 14:35 Uhr
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Kategorie:

Auto & Verkehr



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