neues deutschland: Kommentar zum Urteil gegen Heckler und Koch: Grundsätze sind zu wenig
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bei Genehmigungen zum Export von Kleinwaffen besonders streng,
behauptet die Bundesregierung. So verbinde man Lieferungen an
Staaten, die nicht der NATO und vergleichbar befreundeten Bündnissen
angehören, mit einer Verpflichtungserklärungen. Die lautet »Neu für
Alt« und meint, dass alle Waffen, die durch neu gelieferte ersetzt
werden, zu vernichten sind. Besteht in den Empfängerstaaten - was nur
zu oft so ist - ein Mehrbedarf, muss der nicht nur plausibel sein.
Auch der Vernichtungsgrundsatz greift, dann eben bei einer späteren
Aussonderung. So will man verhindern, dass vorhandene Kleinwaffen in
falsche Hände geraten. Gute Idee, zumal mit den Käufern sogenannte
Post-Shipment-Kontrollen vereinbart werden. Dumm nur, dass es in den
vergangenen drei Jahren gerade einmal drei solcher
Endverbleibskontrollen gab und Indien, die Vereinigten Arabischen
Emiraten und Südkorea nicht gerade zu den Hauptumschlagplätzen von
Kleinwaffen zählen. Da es also weiter genügend Schlupflöcher gibt, um
mit Mordwerkzeug Profit zu machen, hätte das Urteil gegen
Heckler&Koch wegen illegaler G36-Lieferungen nach Mexiko aus Sicht
vieler Menschenrechtler abschreckender ausfallen müssen. Auch
Minister und Beamte, die illegale Exporte legal machen, sollten ins
Visier genommen werden. Mindestens ebenso wichtig ist es, bei
Parteispenden von Rüstungskonzernen genauer hinzuschauen.
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Datum: 21.02.2019 - 17:26 Uhr
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