Klimaschutzgesetz: Zivilgesellschaft stellt Mindestanforderungen vor
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Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Einhaltung der
Klimaschutzziele 2030 gewährleisten. Der Referentenentwurf aus dem
Bundesumweltministerium wurde nun öffentlich. Die Klima-Allianz
Deutschland begrüßt diesen Schritt, kritisiert aber an dem Gesetz
mangelnde Ambitionen. Das zivilgesellschaftliche Bündnis reagiert mit
einer Liste von Mindestanforderungen, die das Gesetz zu erfüllen
habe.
"Endlich hat die Umweltministerin den Entwurf eines
Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Gemessen an der Klimakrise müsste das
Gesetz aber deutlich ehrgeiziger ausfallen", erklärt Dr. Christiane
Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland. Die im
Klimaschutzplan 2050 formulierten Sektorziele für 2030, an denen sich
der Gesetzentwurf orientiert, seien nicht kompatibel mit den
Klimazielen von Paris. "Eigentlich müsste Deutschland mit diesem
Gesetz den Weg zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad ebnen.
Die Bundesregierung ist gefordert, gemeinsam mit dem
Klimaschutzgesetz ein Gesetzespaket zu beschließen, das neben einem
Kohleausstiegsgesetz auch konkrete, zeitnahe Maßnahmen zur
Emissionsreduktion in den anderen Sektoren umfasst. Und zwar noch vor
der Sommerpause."
Die Klima-Allianz Deutschland begrüßt, dass im Referentenentwurf
des BMU eine Ressort-Verantwortung vorgesehen ist, mit der es zur
Aufgabe der jeweiligen Ministerien wird, sowohl Maßnahmenpakete zu
erarbeiten als auch sicherzustellen, dass die erforderlichen Mittel
zur Zielerreichung verfügbar sind. "Ebenfalls positiv zu bewerten
ist, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig und unabhängig
überprüft werden soll. Wenn ein Ministerium die Vorgaben nicht
erreicht, muss es teure Emissionszertifikate aus eigener Tasche
bezahlen", so Averbeck weiter. Dies seien wichtige Hebel, um die
Ministerien in die Verantwortung zu nehmen.
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Datum: 22.02.2019 - 09:24 Uhr
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