Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Diesel-Urteil
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aber die Welt, und vor allem die unteren Instanzen, wissen trotzdem,
wie Deutschlands höchsten Zivilrichter entscheiden würden. Dass sich
der Senat vorsichtig äußert und von einer vorläufigen Meinung
spricht, ist juristische Worthülsenakrobatik. Tatsächlich ist das,
was die Richter sagen, die größtmögliche Klatsche für den
Autokonzern. Der Beschluss der Bundesrichter ist somit ein
Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Dieseldramas, dessen
Ende ist aber noch lange nicht in Sicht. Die Schummelsoftware als
Sachmangel zu beurteilen bedeutet, dass die Käufer Ansprüche haben.
Sei es auf Minderung oder Schadensersatz. Dem VIII. Zivilsenat
gebührt Ruhm und Ehre dafür, diese Grundsatzfrage geklärt zu haben.
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Datum: 22.02.2019 - 22:19 Uhr
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