Rheinische Post: Fragwürdige Arztgebühren
Kommentar Von Martin Kessler
ID: 1699064
auf einen Termin mit einem Patienten vorbereitet, dafür kostspielige
Spritzen oder Diagnose-Geräte bereithält, ist finanziell geschädigt,
wenn der Kranke unentschuldigt fehlt. Jetzt haben Praxen Gebühren für
Termin-Schwänzer eingeführt, die mit 35 bis 40 Euro ganz schön happig
ausfallen. Damit wollen sie schon mal vorsorgen, sollten sich die
Ausfälle bei den künftig vorgeschriebenen Pflicht-Sprechstunden für
Kassenpatienten häufen. Allerdings haben die Gebühren keinerlei
gesetzliche Grundlage, auch wenn manche Gerichte den strafenden
Ärzten Recht gegeben haben. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient
ist ein Betreuungsverhältnis, kein zivilrechtlicher Vertrag. Deshalb
sind pauschale (Vertrags)-Strafen für Patienten, die einen Termin
versäumen, fragwürdig. Die Ärzte, die über viel Autorität verfügen,
sollten deshalb lieber solche Patienten zunächst eindringlich
ermahnen, sie für eine neue Sprechstunde erst einmal hinten anstehen
lassen und im Extremfall von ihnen Schadenersatz verlangen, wenn
Heilmittel umsonst bereit gestellt wurden. Das könnte Terminvergesser
besser erziehen als ein ärztliches "Knöllchen".
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Datum: 24.02.2019 - 19:46 Uhr
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