Mitteldeutsche Zeitung: zu IS und Staatsbürgerschaft
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die Staatsbürgerschaft entziehen und so ihre Rückkehr verhindern. Der
Verlust muss laut Bundesverfassungsgericht vielmehr an eine Handlung
anknüpfen, die der Betroffene vermeiden kann. Deshalb kann die
geplante Regelung nicht rückwirkend gelten. Den aktuellen
IS-Rückkehrern nützt sie also nichts. Auch in Zukunft kann sie nur
für Personen gelten, die noch einen anderen Pass haben. Vor allem
aber hilft das geplante Gesetz an der falschen Stelle. Wenn man
jemandem beweisen kann, dass er für den IS gekämpft hat, dann kann
man ihn auch vor Gericht stellen und ins Gefängnis stecken.
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Hartmut Augustin
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Datum: 04.03.2019 - 19:05 Uhr
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