Thomas Filor: Reinigen der Fenster als Pflicht des Mieters
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Oft gibt es Streitfälle, in denen Mieter und Vermieter über die Frage streiten, wessen Pflicht das Reinigen der Fenster ist
„Fakt ist auch, dass Mieter die Mietsache kontinuierlich pflegen müssen und sie dementsprechend auch wieder zurückgeben müssen“, bestätigt Thomas Filor und bezieht sich dabei auch auf Angaben des Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Zu dieser Pflicht gehört eben auch die Reinigung der Fenster. „Allerdings ist es dem Mieter selbst überlassen, wie oft und gründlich er die Fenster reinigt. Eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, wie oft er seine Fenster zu putzen hat, ist beispielsweise unwirksam“, so Filor weiter. „Mieter können Vermieter laut BGH auch nicht in die Pflicht nehmen, wenn sie ihre Fenster nicht öffnen können. Dies ist oft bei bodenlangen Fenster der Fall, was es schwierig gestaltet, diese zu putzen“, sagt der Immobilienexperte Thomas Filor abschließend.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de
Datum: 05.03.2019 - 14:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bau & Immobilien
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.03.2019
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