Frei: Elysium-Urteil - Wichtiges Signal im Kampf gegen Kinderpornographie
ID: 1702724
geht mit Positionspapier in Vorlage
Zu dem am heutigen Donnerstag in Limburg/Hessen gefällten Urteil
gegen die Haupttäter der so genannten Elysium-Plattform erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Thorsten Frei:
"Das heutige Urteil gegen die Betreiber der Plattform ´Elysium´
ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Kinderpornographie. Zwar
liegt das Urteil noch nicht im Wortlaut vor. Schon jetzt können wir
aber erkennen, dass wir als Gesetzgeber dringend tätig werden müssen,
um gerade dann, wenn den Schwächsten unserer Gesellschaft, den
Kindern, so erschreckendes Unrecht geschieht, besser solche Taten
verhindern, aufklären und ahnden zu können.
Derzeit erhalten wir Hinweise auf kriminelle Plattformen wie
´Elysium´ zumeist aus dem Ausland. Der Strafrahmen für den Besitz von
Kinderpornographie liegt unter dem für den Diebstahl, und wegen der
zur Zeit ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung konnten 2017 rund 8.400
Hinweise auf Kinderpornographie nicht weiter verfolgt werden. Dieser
Befund ist für uns nicht akzeptabel, denn: Der Datenschutz darf nicht
über dem Kinderschutz stehen! Um hier Abhilfe zu schaffen, haben
meine Kollegin, die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und ich, mit den
Kolleginnen und Kollegen der Familienpolitik im Februar ein
umfassendes Konzept zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch
erarbeitet. So müssen aus unserer Sicht Service Provider verpflichtet
werden, Verdachtsfälle auf Kinderpornographie zu melden. Wir müssen
zudem so bald wie möglich sicherstellen, dass auch der Versuch der
sexuellen Kontaktaufnahme zu Kindern, das ´Cybergrooming´ unter
Strafe gestellt wird. Dies sieht auch schon der Koalitionsvertrag
vor.
Des Weiteren müssen wir sicherstellen, dass Verbindungsdaten
künftig wieder zur Ermittlung von Pädokriminellen genutzt werden
können. Wir müssen einen neuen Straftatbestand schaffen, der das
Betreiben von Handelsplattformen oder Servern im Darknet, die der
Begehung von Straftaten dienen, erfasst. Und nicht zuletzt müssen wir
den Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie erhöhen. Für
alle diese Maßnahmen werden wir in Kürze das Gespräch mit unserem
Koalitionspartner suchen. Wir sind zuversichtlich, dass auch das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hier einen
genauso dringlichen Handlungsbedarf sieht wie wir."
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Datum: 07.03.2019 - 15:18 Uhr
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