Keine Dieselfahrverbote für baugewerbliche Fahrzeuge!
ID: 1704202
Bundestags zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erklärt
der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe,
Felix Pakleppa:
"Wir begrüßen den Beschluss des Umweltausschusses des Deutschen
Bundestags. Denn durch die Änderung des
Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes werden mögliche Fahrverbote für
baugewerbliche Diesel-Fahrzeuge eingeschränkt. Durch die Ausweitung
der Ausnahmen ist sichergestellt, dass die Bautätigkeit nicht
behindert wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der
Bundestag muss nun in seiner morgigen Sitzung die geplante Änderung
beschließen."
Pakleppa erklärt weiter "Es wäre unverhältnismäßig, wenn Fahrzeuge
bei nur geringen Grenzwertüberschreitungen Fahrverboten unterliegen
würden. Für das Baugewerbe ist es entscheidend, dass Fahrzeuge mit
geringen Stickstoffdioxid-Immissionen nicht mit Fahrverboten belegt
werden, denn ansonsten käme das dringend erforderliche Bauen in den
Innenstädten zum Erliegen. Fahrverbote müssen daher das allerletzte
Mittel sein."
Der Umweltausschuss hat am vergangenen Dienstag über die
Änderungen beraten. Im geänderten Bundes-Immissionsschutzgesetz wird
festgelegt, dass Fahrverbote erst dann in Betracht kommen, wenn der
Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid/m³ Luft im Jahresmittel
überschritten wird. Durch die Gesetzesänderung werden folgende
Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen: Handwerkerfahrzeuge zwischen
2,8 und 7,5 t mit Hardware-Nachrüstung, generell Fahrzeuge der
Schadstoffklasse Euro 6 (Diesel-Pkw und Lkw bis 3,5 t) und
grundsätzlich auch schwere Lkw (ab 3,5t) der Schadstoffklasse Euro VI
sowie nachgerüstete Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge (die weniger als 270
Milligramm Stickoxid / km ausstoßen). Auch für Handwerkerfahrzeuge,
die die Nachrüstung selbst finanzieren, besteht nun eine bundesweite
Ausnahme von Fahrverboten.
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Dr. Ilona K. Klein
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Datum: 13.03.2019 - 11:46 Uhr
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