VDIK begrüßt gesetzliche Regelung zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten
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Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des
Straßenverkehrsgesetzes einen wichtigen Schritt getan, um die Gefahr
von Fahrverboten weitgehend zu verringern. Insbesondere die neue
gesetzliche Regelung, wonach in der Regel Fahrverbote
unverhältnismäßig sind, wenn die NOx-Belastung im Jahresmittel 50
Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet, ist - im Sinne
des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2018 -
hilfreich. Alles deutet gegenwärtig darauf hin, dass es aufgrund der
bisher ergriffenen Maßnahmen, insbesondere der Flottenerneuerung, in
der nächsten Zukunft immer seltener zu derartigen Überschreitungen
kommen wird. Auch die beschlossenen Ausnahmen für moderne Euro6
Diesel, ältere Fahrzeuge mit einem Stickoxidausstoß von weniger als
270 Milligramm pro Kilometer sowie nachgerüstete Busse und bestimmte
kommunale und gewerbliche Fahrzeuge sorgen für Sicherheit beim
Nutzer.
VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: "Es bleibt zu wünschen, dass die
Kommunen den nunmehr geschaffenen Rahmen ausschöpfen und dadurch
Fahrverbote weitestgehend vermieden werden können. Die
VDIK-Mitglieder werden weiterhin durch geeignete Maßnahmen,
insbesondere Umtauschprämien zur Flottenerneuerung, dazu beitragen,
dass die Emissionen insgesamt und vor allem in den relevanten
Kommunen reduziert werden."
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Thomas Almeroth
Geschäftsführer
Telefon: 06172/98 75 0
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Datum: 15.03.2019 - 13:19 Uhr
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