Winkelmeier-Becker/Hirte: Aktionärsrechte stärken und bewährte Grundsätze des Gesellschaftsrechts nachhaltig fortentwickeln
ID: 1706340
Unternehmen und Personen rechtssicher ausgestalten
Den am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten
Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) kommentieren die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Gesellschaftsrecht, Heribert
Hirte, wie folgt:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie wollen wir die Mitwirkungsmöglichkeiten der
Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften zielgerichtet
verbessern. Dabei ist insbesondere die erweiterte Mitsprache der
Anteilseigner bei der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Ausdruck eines modernen Verständnisses von Corporate Governance.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es der richtige Weg,
die europäischen Vorgaben mit den Anforderungen des dualistischen
Systems der deutschen Aktiengesellschaft in Einklang zu bringen und
etwa die Mitwirkung der Aktionäre bei Fragen der Vergütung der
Vorstände zu stärken, ohne den Aufsichtsrat in seiner Kompetenz zu
schwächen.
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen breit
angelegten Dialog mit Vertretern der betroffenen Unternehmen sowie
den Intermediären geführt hat. Diesen Austausch wollen wir im
parlamentarischen Verfahren fortführen und prüfen, an welchen Stellen
konkrete Verbesserungen am Gesetzentwurf für eine praktikable
Umsetzung erforderlich sind."
Heribert Hirte: "Moderne Corporate Governance erfordert neue
Antworten im Aktienrecht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiten
wir die klassische Corporate Governance auf die Intermediäre und
Finanzdienstleister aus, die zwischen der Gesellschaft und dem
Aktionär oder Letztbegünstigten stehen - weil sie erheblichen
mittelbaren Einfluss auf die Entscheidungen börsennotierter
Aktiengesellschaften haben. Das geschieht zugleich mit der
Zielsetzung, möglichst nachhaltiges Wachstum und langfristigen Erfolg
der Unternehmen durch alle Beteiligten zu befördern. Zugleich
justieren wir die Zustimmungs- und Transparenzpflichten in Bezug auf
wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
(Related Party Transactions) neu, ebenso wie die
Offenlegungspflichten, beispielsweise institutioneller Anleger, von
Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern. Ein gutes Signal für
mehr Verantwortung und etablierte Nachhaltigkeit.
In unserem Ausschuss werden wir nun über die Ausgewogenheit des
Gesetzesentwurfs debattieren, da hierdurch insbesondere die
"Machtverhältnisse" innerhalb börsennotierter Gesellschaften
langfristig bestimmt werden. Unser Anliegen ist es, die Interessen
der Aufsichtsräte und Aktionäre, Minderheits- wie Mehrheitsaktionäre,
angemessen zu gewichten. Für den Regelungsbereich "Identifizierung
der Aktionäre" muss uns dabei der Spagat gelingen, das Gesetz
zugleich zukunftsgewandt, aber auch in der heutigen Praxis umsetzbar
auszugestalten."
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Datum: 20.03.2019 - 09:39 Uhr
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