Europäischer Gerichtshof bestätigt Anwendbarkeit der Bereichsausnahme im Rettungsdienst - Johanni

Europäischer Gerichtshof bestätigt Anwendbarkeit der Bereichsausnahme im Rettungsdienst - Johanniter begrüßen Klarstellung

ID: 1707062
(ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner
Entscheidung vom 21. März 2019 bestätigt, dass der Rettungsdienst
unter die sogenannte Bereichsausnahme fällt. Dieser unterliegt damit
nicht dem generellen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge,
sofern die Leistung von einer gemeinnützigen Organisation erbracht
wird.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt die Entscheidung des EuGH.
"Das Urteil hat große Bedeutung für den Erhalt der
Ehrenamtsstrukturen im Katastrophenschutz in Deutschland. Hier ist
die öffentliche Hand in besonderem Umfang über den Rettungsdienst
hinaus auch für die Gefahrenabwehr bei außergewöhnlichen
Schadensereignissen zuständig. Das Ehrenamt ist die Basis für einen
leistungsfähigen Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland.
Ehrenamtliche Kräfte müssen an den hauptamtlichen Rettungsdienst
angebunden sein, um in der Praxis für Einsätze im Zivil- und
Katastrophenschutz geübt zu sein. Daher ist die heutige Entscheidung
des EuGH, die Bereichsausnahme zu erhalten, aus unserer Sicht absolut
richtig", sagt Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der
Johanniter-Unfall-Hilfe.

Die Johanniter bewerten zudem positiv, dass der EuGH mit dem
Urteil den qualifizierten Krankentransport als "Dienstleistung der
Gefahrenabwehr" ebenfalls von den Regelungen für öffentliche
Ausschreibungen ausgenommen hat.

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ist mit rund 22.000
Beschäftigten, mehr als 37.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern
und knapp 1,3 Millionen Fördermitgliedern eine der größten
Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes
Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in
den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz,
Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für


Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen
Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.



Pressekontakt:
Therese Raatz, Pressesprecherin
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Bundesgeschäftsstelle
Lützowstraße 94, 10785 Berlin
Telefon 030 26997 360
Mobil 0173 6193102
Fax 030 26997 55 360
therese.raatz@johanniter.de, www.johanniter-medien.de

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Datum: 21.03.2019 - 14:01 Uhr
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