WAZ: Deutsche Bahn setzt Glyphosat zur Unkrautvernichtung ein
ID: 1709474
Strecken der Deutschen Bahn zur Unkrautvernichtung eingesetzt. Das
berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ, Freitag) unter
Berufung auf das Unternehmen und das
Bundeslandwirtschaftsministerium. "Leider stellen derzeit weder
thermische noch mechanische Verfahren eine Alternative zum begrenzten
Einsatz von Herbiziden im Gleisbereich dar", bestätigte eine
Sprecherin der Deutschen Bahn auf Anfrage der WAZ. Sie fügte hinzu,
Glyphosat werde nicht in Schutzgebieten und über offenen Gewässern
sowie auf Brücken eingesetzt. Ziel der Deutschen Bahn sei es, die
Strecken zur Sicherheit des Schienenverkehrs frei von Unkraut zu
halten, erklärte das Ministerium auf einer Website.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace forderte angesichts einer
Gerichtsentscheidung in den USA einen Verkaufsstopp für
Glyphosat-Produkte. "Nach diesem Urteil sollte sich jeder Anwender
von Glyphosat fragen, ob das Gesundheitsrisiko für die Menschen, die
mit diesem Pestizid arbeiten, noch tragbar ist", sagte
Greenpeace-Experte Dirk Zimmermann unserer Redaktion. "Aus
Vorsorgegründen sollte der Einsatz umgehend verboten werden", betonte
Zimmermann.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Original-Content von: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.03.2019 - 06:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1709474
Anzahl Zeichen: 1612
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 617 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Deutsche Bahn setzt Glyphosat zur Unkrautvernichtung ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).